Die gängigen Betriebshaftpflichtversicherungen lassen sich um Vermögensschäden erweitern, es gibt aber auch spezielle Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen, die je nach Branche sinnvoll sein können. So hat etwa ein Sachverständiger oder Gutachter ein hohes Vermögensschadensrisiko, wenn durch sein fehlerhaftes Gutachten Schäden bei Dritten entstehen.

 
Praxis-Beispiel

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Eine GmbH, die durch angestellte Sachverständige Gutachten über Grundstücke erstellt, ermittelt den Verkehrswert eines Grundstücks auf 1.000.000 EUR. Dabei übersieht der Sachverständige erhebliche Schäden an der Bausubstanz: Das Haus hat einen Schwammbefall. Tatsächlich ist das Haus nur 600.000 EUR wert. Aufgrund des fehlerhaften Gutachtens erwirbt ein Käufer das Haus für 1.000.000 EUR und macht die Sachverständigen-GmbH wegen des überhöhten Preises haftbar.

Dies wäre ein typischer Fall für eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Hier wurde niemand verletzt und auch keine Sache beschädigt, es ist ein reiner Vermögensschaden entstanden.

Ein wichtiger Anwendungsbereich der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist auch die D&O-Versicherung (Directors & Officers Liability), die die GmbH abschließen kann, um die Haftungsrisiken der Geschäftsführer und etwaiger Aufsichtsräte oder ggf. auch leitender Angestellter wie Prokuristen abzusichern. Verursacht z. B. der Geschäftsführer einen Schaden bei Dritten oder bei der GmbH, kann diese Versicherung einspringen. Denkbar ist z. B., dass der Geschäftsführer einen Auftrag falsch kalkuliert hat und die GmbH deshalb diesen Auftrag nur mit Verlust durchführen kann. In diesem Fall hätte der Geschäftsführer seine Pflichten gegenüber der GmbH verletzt und müsste dieser den Schaden ersetzen. Dafür könnte die D&O-Versicherung einspringen.

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