Wichtig ist, bei den Geschäfts- und Betriebsunterbrechungsversicherungen darauf zu achten, welche Gefahren versichert sind. Üblicherweise werden Versicherungen angeboten, in denen folgende Gefahren versichert sind:

  • Feuer,
  • Leitungswasser/Rohrbruch,
  • Sturm und/oder Hagel,
  • Einbruchdiebstahl,
  • Vandalismus und
  • Raub

Auch weitere Gefahren lassen sich versichern, wie z. B. die sog. Elementargefahren:

  • Überschwemmung,
  • Rückstau,
  • Erdbeben,
  • Erdbeben,
  • Erdsenkung, ggf. Erdfall,
  • Erdrutsch,
  • Schneedruck,
  • Lawinen und
  • Vulkanausbruch
  • Starkregen/Regen aus Fallrohren

Dazu kommen weitere Gefahren, die sich in gewerblichen Versicherungen, vereinzelt aber auch in privaten Versicherungsverträgen finden, wie:

  • Innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streik, Aussperrung;
  • Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwellen;
  • Wasserlöschanlagen-Leckage (Sprinkler-Leckage)

Daneben werden sog. unbenannte Gefahren versichert, die vor Schäden durch unvorhergesehene Ereignisse schützen sollen. In der Inhaltsversicherung werden die unbenannte Gefahren oft nur für Schäden an der technischen Betriebsausstattung versichert.

 
Praxis-Beispiel

Elementarschadenversicherung

Ein Modedesigner hat sein Modestudio im Keller. Dort lagert er wertvolle Stoffe. Bei starkem Regen staut sich das Hochwasser vor dem Kellerfenster und dringt durch dieses in die Geschäftsräume ein. Die dort gelagerten Stoffe werden vollständig zerstört. Die herkömmliche Leitungswasser-/Rohrbruchversicherung greift hier nicht, da es sich um Überschwemmungswasser und nicht um Leitungswasser handelt. Hier wäre eine Elementarschadendeckung wichtig. Oder bei Arbeiten an der Sprinkleranlage werden versehentlich die Tanks entleert und das Wasser verursacht erhebliche Schäden an Gebäude, Einrichtung und Vorräten. Ist die Leckage der Sprinkleranlage versichert, besteht Versicherungsschutz.

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