Waren und Vorräte sowie die kaufmännische und technische Betriebsausstattung lassen sich über die üblichen Geschäftsversicherungen versichern. Solche Versicherungen sind kostengünstig und sehr zu empfehlen. Die kaufmännische und technische Betriebsausstattung, also z. B. die Büroeinrichtung, die Computer, die Telefonanlage usw., wird i. d. R. zum Neuwert versichert. Dies ist sinnvoll, damit im Falle einer Zerstörung auch die Mittel für Neuanschaffungen zur Verfügung stehen. Waren und Vorräte werden i. d. R. zu den Einkaufs- und Herstellungspreisen versichert, d. h., das Unternehmen ist in der Lage, diese Waren wieder selbst herzustellen oder einzukaufen.

In der gewerblichen Versicherung sind Wiederbeschaffungsklauseln bezüglich der kaufmännischen und technischen Betriebsausstattung verbreitet. Dies gilt insbesondere für Einbruchdiebstahlversicherungen.

 
Praxis-Beispiel

Einbruchdiebstahlversicherung

Bei einem Einbruch in die Geschäftsräume eines Unternehmens, das Prothesen herstellt, werden Werkzeuge im Wert von 500.000 EUR gestohlen. Dem Unternehmer werden zunächst nur die Zeitwerte vom Versicherer erstattet, die Neuwerte bzw. die Differenz zwischen Zeit- und Neuwert erhält er nach gängigen Bedingungen häufig erst dann, wenn er innerhalb einer bestimmten Frist, etwa innerhalb von 3 Jahren, neues Werkzeug anschafft.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge