Wird das Fahrzeug gestohlen, zahlt der Versicherer grundsätzlich nur den aktuellen Wiederbeschaffungswert. Dies kann bei jungen Fahrzeugen sehr nachteilig sein, da ein Neufahrzeug gerade in den ersten Monaten erheblich an Wert verliert. Es empfiehlt sich daher, eine Neuwertversicherung abzuschließen. Diese ist jedoch immer zeitlich begrenzt, teilweise auf 18 bis 24 Monate nach Erstzulassung. Bei der Neuwertversicherung erhält der Versicherungsnehmer den Neuwert des Fahrzeugs am Schadenstag und nicht nur den geringeren Wiederbeschaffungswert des z. B. ein Jahr alten Kraftfahrzeugs. Für Leasingfahrzeuge wird die sogenannte GAP-Deckung angeboten. Sie soll die Lücke schließen, die entstehen kann, wenn nach einem Totalschaden oder Diebstahl und Beendigung des Leasingvertrages die Entschädigung an den Leasinggeber höher ist als der vom Versicherer gezahlte Wiederbeschaffungswert.

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