Unternehmer sollten auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und zur Umsatzsteuer optieren, wenn
- ihre Kunden hauptsächlich Unternehmer sind, die ihnen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen können und/oder
- sie größere Investitionen durchführen und sich aufgrund dessen höhere Vorsteuerguthaben ergeben. Wer als Kleinunternehmer seine Umsätze nicht der Umsatzsteuer unterwirft, darf die Vorsteuer nicht abziehen.
Ergebnis: Die Kleinunternehmerregelung (ohne Umsatzsteuer und Vorsteuer) ist vorteilhaft, wenn der Unternehmer
- eine selbstständige Nebentätigkeit mit relativ geringen Umsätzen ausübt,
- vorwiegend Privatkunden hat, bei denen sich die Umsatzsteuer nicht auswirkt und
- keine höheren Investitionen durchführt, die zu Vorsteuerguthaben führen.
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