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Die endgültige Entscheidung für ein Auslaufen der Steuerermäßigung für die Speisenabgabe innerhalb von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen fiel erst in der Nacht zum 17.11.2023 in einer Sitzung der Bundestagsfraktionen der sog. Ampelkoalition aus SPD, Bündnis 90/die Grünen und FDP. Die FDP sprach sich in dieser Sitzung zwar für eine Verlängerung der Steuerermäßigung aus, konnte sich jedoch gegen die ablehnende Haltung von SPD und Bündnis 90/die Grünen nicht durchsetzen. Zu der Ablehnung der Fortführung der Steuerermäßigung entscheidend beigetragen haben dürfte die damalige Lage des Bundeshaushalts. Aufgrund des sog. Haushaltsurteils des BVerfG[1], mit dem das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für verfassungswidrig erklärt wurde, klaffte im seinerzeit noch zu verabschiedenden Bundeshaushalt 2024 eine Lücke in zweistelliger Milliardenhöhe. In dieser Situation auf Steuermehreinnahmen von jährlich ca. 3,3 Mrd. EUR zu verzichten, die die Anwendung des allgemeinen Steuersatzes von 19 % auf die Speisenabgabe in der Gastronomie usw. ab 1.1.2024 einbringen sollte, passte wohl nicht zusammen.[2]

[2] Vgl. auch Rondorf, NWB 50/2023, 3441.

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