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Bereits im Oktober 2022 hatte das Land Nordrhein-Westfalen eine Initiative zur dauerhaften Senkung der Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen auf 7 % ergriffen. Dieser Antrag fand jedoch seinerzeit bei der Mehrheit der übrigen Bundesländer keine Unterstützung.

Im Zuge der Beratungen des Gesetzentwurfs zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) haben die Ausschüsse des Bundesrates empfohlen, in der Stellungnahme zu diesem Gesetzentwurf zu fordern, die Steuerermäßigung für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen zu entfristen und die Steuerermäßigung um die Abgabe von Getränken in der Gastronomie zu erweitern.[1]

Dieses Anliegen wurde jedoch nicht in die offizielle Stellungnahme des Bundesrates zum Wachstumschancengesetz aufgenommen. Der Bundesrat hatte dem Gesetzentwurf des Bundestages vom 17.11.2023 für ein Wachstumschancengesetz nicht zugestimmt. Im anschließenden Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat Anfang des Jahres 2024 war eine Entfristung der Maßnahme oder gar eine Erweiterung der Steuerermäßigung auf die Abgabe von Getränken nicht Gegenstand der Beratungen.

[1] BR-Drs. 433/1/23 v. 9.10.2023.

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