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Die CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages (seit Dezember 2021 in der Opposition) hatte erstmals im Jahr 2022 beantragt, die Umsatzsteuerermäßigung für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen unbefristet fortzuführen.[1]

Dies hat der BT-Finanzausschuss mit den Stimmen der sog. Ampelkoalition aus SPD, Bündnis 90/die Grünen und FDP und damit mehrheitlich abgelehnt.

Am 28.2.2023 startete die CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen weiteren Versuch. Sie legte dem Bundestag einen Gesetzentwurf vor, wonach der ermäßigte Umsatzsteuersatz auf die Speisenabgabe in der Gastronomie dauerhaft entfristet werden sollte.[2] Die Wettbewerbsfähigkeit der Gastronomie müsse angesichts steigender Belastungen vor allem durch hohe Energie- und Einkaufspreise grundsätzlich gestärkt werden. Insbesondere im ländlichen Raum seien Restaurants und Wirtshäuser unverzichtbare Treffpunkte von Einwohnern und Gästen. Eine lebendige und vielfältige Restaurantkultur trüge wesentlich zur Lebens- und Standortqualität sowie zur Attraktivität als Reiseziel für in- und ausländische Gäste bei. Sie sei außerdem ein wichtiger Faktor zur Förderung von Esskultur sowie von gesunder Ernährung mit frischen Lebensmitteln und regionalen Gerichten. Ein Auslaufen des ermäßigten Umsatzsteuersatzes bedeute auch eine grundsätzliche Wettbewerbsbenachteiligung innerhalb Europas, da mehr als 20 der 27 EU-Mitgliedstaaten ihrer Gastronomie einen ermäßigten Steuersatz gewährten. Aufgrund einer Beschlussempfehlung des BT-Finanzausschusses[3] hat der Bundestag am 21.9.2023 mit 367 gegen 284 Stimmen diesen Gesetzentwurf abgelehnt.

Einen letzten erfolglosen Versuch, u. a. den ermäßigten Steuersatz für Speisen bei Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen dauerhaft zu entfristen, startete die CDU/CSU-Bundestagsfraktion durch einen Entschließungsantrag v. 15.11.2023 im Zuge der Beratung des Wachstumschancengesetzes.[4]

[1] BT-Drs. 20/1727.
[2] BT-Drs. 20/5810.
[3] BT-Drs. 20/7371.
[4] BT-Drs. 20/9349.

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