Die Einbeziehung der selbst genutzten Wohnimmobilie in die Riester-Förderung wird umgangssprachlich als "Wohn-Riester" bezeichnet. So wird z. B. ermöglicht, dass die Tilgung eines für die Bildung von selbst genutztem Wohneigentum aufgenommenen Darlehens wie ein Sparbeitrag steuerlich gefördert wird. Der Gesetzgeber stellt damit die sich aus dem – zumindest teilweise – mietfreien Wohnen im Alter ergebenden Vorteile mit einer lebenslangen Rente gleich. Das in der selbst genutzten Wohnimmobilie gebundene steuerlich geförderte Altersvorsorgevermögen wird auf einem sog. Wohnförderkonto erfasst. Auf dieser Basis erfolgt zu Beginn der Auszahlungsphase die spätere nachgelagerte Besteuerung. Eine Ermittlung des Wertes des mietfreien Wohnens im Alter ist daher nicht erforderlich.

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