In der Rechnung ist zwingend das Nettoentgelt anzugeben. Bei verschiedenen Steuersätzen oder Steuerbefreiungen in einer Rechnung ist das Entgelt auf die einzelnen Steuersätze oder Steuerbefreiungen aufzuschlüsseln.

Anzugeben ist auch jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist. In der Rechnung ist auf die entsprechende Konditionsvereinbarung hinzuweisen.

 
Praxis-Tipp

Hinweise auf Entgeltminderungen

Folgende Hinweise sind ausreichend: "Es ergeben sich Entgeltminderungen aufgrund von Rabatt- oder Bonusvereinbarungen"; "Entgeltminderungen ergeben sich aus unseren aktuellen Rahmen- und Konditionsvereinbarungen"; "Es bestehen Rabatt- oder Bonusvereinbarungen".

Voraussetzung ist jedoch, dass die gesonderten Konditionsvereinbarungen schriftlich beim Leistenden und beim Leistungsempfänger vorliegen und auf Nachfrage ohne Zeitverzögerung vorgelegt werden können. Bei späteren Konditionsänderungen muss der bisherige Rechnungshinweis nicht geändert werden.

Bei Skontovereinbarungen sind Angaben wie "2 % Skonto bei Zahlung bis …" ausreichend; der Skontobetrag muss nicht benannt werden.

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