Schwellenwerte für mittelgroße Kapitalgesellschaften[1] | ab 2024 | bis 2023 |
---|---|---|
Bilanzsumme | bis 25 Mio. EUR | bis 20 Mio. EUR |
Umsatzerlöse in den 12 Monaten vor dem Abschlussstichtag | bis 50 Mio. EUR | bis 40 Mio. EUR |
beschäftigte Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt ≤ | bis 250 | bis 250 |
Tab. 4: Schwellenwerte für mittelgroße Kapitalgesellschaften
Mittelgroße Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens 2 der 3 bezeichneten Merkmale für eine kleine Kapitalgesellschaft überschreiten und jeweils mindestens 2 der 3 Merkmale für eine mittelgroße Kapitalgesellschaft nicht überschreiten.
Die neuen Schwellenwerte sind für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2023 beginnen, zwingend anzuwenden. Freiwillig können (Wahlrecht) die Schwellenwerte auch schon für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2022 beginnen, angewendet werden.
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