Schwellenwerte für mittelgroße Kapitalgesellschaften[1] ab 2024 bis 2023
Bilanzsumme bis 25 Mio. EUR bis 20 Mio. EUR
Umsatzerlöse in den 12 Monaten vor dem Abschlussstichtag bis 50 Mio. EUR bis 40 Mio. EUR
beschäftigte Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt ≤ bis 250 bis 250

Tab. 4: Schwellenwerte für mittelgroße Kapitalgesellschaften

Mittelgroße Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens 2 der 3 bezeichneten Merkmale für eine kleine Kapitalgesellschaft überschreiten und jeweils mindestens 2 der 3 Merkmale für eine mittelgroße Kapitalgesellschaft nicht überschreiten.

Die neuen Schwellenwerte sind für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2023 beginnen, zwingend anzuwenden. Freiwillig können (Wahlrecht) die Schwellenwerte auch schon für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2022 beginnen, angewendet werden.

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