Aufgrund der stark gestiegenen Inflation in 2021 und 2022 hat die Europäische Union neue Schwellenwerte für die Bestimmung der Größenklasse von Kapitalgesellschaften veröffentlicht. Die nationale Umsetzung dieser Erhöhung erfolgte am 16.4.2024 durch die Verkündung des "Zweiten Gesetzes zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften".[1] Das Gesetz sieht eine Anhebung der monetären Schwellenwerte zur Bestimmung der Unternehmensgrößenklassen im Handelsbilanzrecht um jeweils rund 25 % vor.

[1] Zweites Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften v. 11.4.2024, BGBl. 2024 I Nr. 120.

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