Norm Erläuterung Inkrafttreten Änderungsgesetz Verfahrensstand
  Der steuerfreie monatliche Mindestbetrag für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen wird von 200 EUR auf 250 EUR erhöht. Ebenfalls erhöht wird der Mindestbetrag für gelegentliche ehrenamtliche Tätigkeiten von 6 EUR auf 8 EUR am Tag.

2021

Rückwirkung ab 1.1.2021 durch BMF-Schreiben v. 8.4.2021 geregelt.
Vierte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien 2008 (Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2021 - LStÄR 2021)

Beschluss des Bundeskabinetts v. 24.3.2021.

Zustimmung des Bundesrats v. 7.5.2021.

Lohnsteuer-Richtlinien 2023

 
Norm Erläuterung Inkrafttreten Änderungsgesetz Verfahrensstand
  Die Lohnsteuer-Richtlinien waren veraltet und überarbeitungsbedürftig. Es wurden zahlreiche Anpassungen den Änderungen in Gesetzen, Gerichtsentscheidungen, BMF-Schreiben und Beschlüssen von Bund und Ländern vorgenommen. Neben redaktionellen Änderungen wurde auch auf eine bürgernahe und geschlechtergerechte Sprache geachtet. 2023 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Besteuerung des Arbeitslohns 2023 (Lohnsteuer-Richtlinien 2023 - LStR 2023)

Beschluss des Bundeskabinetts v. 15.9.2022.

Zustimmung des Bundesrats v. 28.10.2022.

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