Soll- und Ist-Besteuerung können nebeneinander angewendet werden, wenn der Unternehmer freiberufliche und andere Umsätze erzielt. Ermittelt der Unternehmer seine Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit mit einer Einnahmen-Überschussrechnung, darf er insoweit die Ist-Besteuerung anwenden.

 
Praxis-Tipp

Freiberuflich und gewerbliche Tätigkeiten: getrennte Gewinnermittlungen

Für eine freiberufliche und eine gewerbliche Tätigkeit müssen ohnehin 2 eigenständige Gewinnermittlungen erstellt werden. Mit dieser Trennung ist es gleichzeitig möglich, auch die Umsätze nach dem Ist- und Sollprinzip getrennt zu erfassen.

 
Praxis-Beispiel

Freiberufler hat freiberufliche und gewerbliche Umsätze

Der freiberuflich beratende Betriebswirt Herr Hauser erzielt einen Umsatz von 180.000 EUR. Hierfür ermittelt er seinen Gewinn mit einer Einnahmen-Überschussrechnung. Zusätzlich verkauft er Hard- und Software für 225.000 EUR. Die freiberuflichen Umsätze besteuert er unabhängig von ihrer Höhe nach dem Ist-Prinzip. Da die anderen Umsätze zusammen mit den freiberuflichen Umsätzen nicht den Grenzwert von 800.000 EUR überschreiten, kann er diese Umsätze ebenfalls nach dem Ist-Prinzip versteuern, auch wenn er seinen Gewinn mithilfe einer Bilanz ermittelt.

 
Praxis-Tipp

So sollte der Antrag ans Finanzamt gestellt werden

Überschreiten die anderen Einkünfte nicht den Grenzwert von 800.000 EUR, sollte sich der Unternehmer für alle seine Umsätze die Ist-Besteuerung genehmigen lassen. Er sollte bei seinem Antrag darauf hinweisen, dass er freiberufliche und andere Umsätze erzielt, damit das Finanzamt die freiberuflichen Umsätze bei der Grenzberechnung nicht einbezieht.

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