Nachrangig wird in der Praxis auch die kostenbasierte TNMM angewandt. Bei Anwendung der geschäftsvorfallbezogenen Nettomargenmethode (transactional net margin method, TNMM) werden die Nettomargen untersucht, die ein Unternehmen aus konzerninternen Geschäften erzielt und in Vergleich zu den Nettomargen bei Fremdgeschäften gesetzt. Die Nettomarge ergibt sich aus der Relation des Nettogewinns zu einer angemessenen Vergleichsgröße (z. B. Umsatz, Kosten, Vermögen), wobei je nach Art des Geschäftsvorfalls unterschiedliche Renditekennziffern (profit level indicator, PLI) verwendet werden. Die TNMM wird häufig – aufgrund fehlenden Datenmaterials – als Ersatzmethode für die Kostenaufschlags- oder die Wiederverkaufspreismethode angewendet, da sie ähnlich wie diese Methoden funktioniert.[1]

Besonderheiten der 3. Escape-Möglichkeit (nur bis einschließlich VZ 2021)

Soweit ein wesentliches immaterielles Wirtschaftsgut i. S. d. Escape-Reglung vorliegt, stellt sich die Frage der Bewertung. Nach Auffassung der Finanzverwaltung wird ein wesentliches immaterielles Wirtschaftsgut häufig hochwertig und einzigartig sein[2], sodass insoweit der hypothetische Fremdvergleich anzuwenden ist. Über die hierzu notwendige Einbeziehung der Gewinnerwartungen der betroffenen Unternehmen können sich geschäftswertbildende Faktoren und Standortvorteile auf die Verrechnungspreisbestimmung auswirken, wenn voneinander unabhängige Unternehmen sie für ihre Preisbestimmung berücksichtigen würden.[3] Damit wird faktisch die ertragswertabhängige Transferpaketbetrachtung wieder über den Weg der Bewertung eingefügt. Dies zeigt sich insbesondere durch die im Amtshilfe-Richtlinien-Umsetzungsgesetz 2013 vorgenommene Ergänzung des § 1 Abs. 3 AStG. Hiernach sind "funktions- und risikoadäquate Kapitalisierungszinssätze" allgemein bei der Berechnung des hypothetischen Fremdvergleichs erforderlich.

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