Rz. 13

Das IIRC gliedert das Rahmenwerk in 6 grundlegende Bereiche auf (siehe Abbildung 1).[1] Hierbei gilt es insbesondere, als zentrale Bestandteile des Rahmenwerks den sog. Teil 1: Einleitung (Part I: Introduction) sowie Teil 2: Der integrierte Bericht (Part II: The Integrated Report) hervorzuheben. Mit der Überarbeitung des Rahmenkonzepts wurde die Gliederung fast unverändert belassen. In Teil 2 wurden lediglich die zuvor unter der Nr. 4.I angesiedelten "Allgemeinen Berichtsleitlinien" in ein separates Kapitel 5 verschoben. Neben der Konkretisierung der anwendungsorientierten Nutzung des Rahmenwerks wird zudem auf Berichtsprinzipien und Bestandteile eines integrierten Berichts eingegangen.

Abb. 1: Aufbau des Rahmenwerks[2]

 

Rz. 14

Im ersten Kapitel des Rahmenwerks werden die wesentlichen unternehmensexternen und -internen Zielsetzungen des Integrated Reportings präzisiert.[3] In diesem Abschnitt wird vor dem Hintergrund einer Erhöhung der Präzision der Ressourcenallokation seitens der Investoren[4] die Erhöhung der Entscheidungsnützlichkeit der externen Unternehmenspublizität als eine zentrale unternehmensexterne Zielsetzung des Integrated Reportings hervorgehoben.[5] Zur Realisation dieser Zielsetzung soll ein integrierter Bericht insbesondere diejenigen Berichtsaspekte beinhalten, welche die Wertschöpfungsfähigkeit einer Organisation im Zeitablauf erheblich beeinflussen.[6] Des Weiteren soll die berichterstattende Gesellschaft dahingehend sensibilisiert werden, dass im Rahmen zukünftiger Entscheidungen die Wechselwirkungen zwischen den zentralen Determinanten der Wertschöpfungsfähigkeit berücksichtigt werden. Hierfür bedarf es etwaig einer Anpassung der unternehmensinternen Steuerungs- und Kontrollmechanismen. Anzustreben sei ein Integrated Thinking, was die gesamte Unternehmung durchwirken sollte und so letztlich erst eine integrierte Berichterstattung ermöglicht:

"Je mehr integriertes Denken eingebettet ist in die Unternehmensaktivitäten, desto natürlicher wird die Konnektivität von Informationen, die in das Management-Reporting einfließen, von Analysen und von Entscheidungsfindung. Es führt auch zu einer besseren Integration der Informationssysteme, die Unterstützung interner und externer Berichterstattung und Kommunikation, inklusive Vorbereitung der integrierten Berichterstattung."[7]

 

Rz. 15

Im Executive Summary wird auf die konzeptionellen Grundlagen eines integrierten Berichts sowie die zentralen Charakteristika des prinzipienbasierten Rahmenwerks eingegangen. Hierbei wird insbesondere hervorgehoben, dass das Framework jeglichen Organisationsformen grundsätzliche Prinzipien und Elemente für die Aufstellung eines integrierten Berichts zur Verfügung stellt. Der prinzipienbasierte Ansatz bedingt, dass der Rechnungslegungspraxis weder spezifische Leistungsindikatoren bzw. Berichtsinhalte noch konkrete Bewertungsverfahren für die Erstellung eines integrierten Berichts vorgegeben werden. Das IIRC intendiert durch diese Regelung ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Gewährleistung eines hinreichenden Maßes an zwischenbetrieblicher Vergleichbarkeit der integrierten Berichte zum einen und Freiräumen für die unternehmensindividuelle Darstellung der Wertschöpfungsfähigkeit im integrierten Bericht zum anderen zu erzielen. Für anwendende Unternehmen ist dieser sehr offene Rahmen aber eine große Herausforderung, die nur unter Einbezug anderer Leitlinien und Standards verringert werden kann.

 

Rz. 16

Die sog. Einleitung des Rahmenwerks besteht aus 2 Unterabschnitten. Zunächst wird auf die Nutzung des Frameworks eingegangen. Hierbei werden insbesondere zentrale Begrifflichkeiten des Integrated Reportings definiert und die Zielsetzung des Berichterstattungskonzepts konkretisiert. Des Weiteren wird den (potenziellen) Erstellern eines integrierten Berichts Anwendungshinweise gegeben. Beispielsweise hat ein im Sinne des IIRC-Rahmenwerks aufgestellter und diese Konformität gegenüber den Adressaten deklarierender integrierter Bericht sämtliche in Fettdruck hervorgehobene Anforderungen des Frameworks zu erfüllen, sofern dem nicht regulatorische Bestimmungen entgegenstehen oder die Angaben nicht verfügbar sind bzw. deren Offenlegung einen Wettbewerbsnachteil hervorruft.[8] Demgegenüber nehmen die anderen Bestandteile des Rahmenwerks (ersichtlich am fehlenden Fettdruck) eine ergänzende bzw. konkretisierende Funktion ein. Als Offenlegungsvarianten eines integrierten Berichts wird einerseits ein eigenständiger Bericht genannt und andererseits die Möglichkeit im Sinne eines abgrenzbaren Bestandteils eines anderen Rechnungslegungsinstruments hervorgehoben. In diesem Kontext bietet sich in Deutschland insbesondere der handelsrechtliche (Konzern-)Lagebericht an, welcher im Sinne eines Integrated Reportings erweitert werden kann. Zudem fordert das IIRC im integrierten Bericht eine Erklärung der Unternehmensführung, wodurch die Verantwortlichkeit der Geschäftsleitung hinsichtlich der Aufstellung eines integrierten Berichts zum Ausd...

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