Betriebseinnahmen sind alle Zugänge in Geld oder Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind. Eine betriebliche Veranlassung ist anzunehmen, wenn ein objektiver wirtschaftlicher oder tatsächlicher Zusammenhang mit dem Betrieb besteht.[1] Der Handelsvertreter hat sämtliche Betriebseinnahmen zu erfassen, die seinem Unternehmen zufließen.

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