Zu den sonstigen öffentlich-rechtlichen Pflichten als Geschäftsführer gehören – nicht abschließend – solche aufgrund

  • baurechtlicher Bestimmungen;
  • gewerberechtlicher Bestimmungen;
  • umweltrechtlicher Bestimmungen;
  • gesundheitsrechtlicher Bestimmungen und
  • polizeirechtlicher Bestimmungen.

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