Zu den sonstigen öffentlich-rechtlichen Pflichten als Geschäftsführer gehören – nicht abschließend – solche aufgrund
- baurechtlicher Bestimmungen;
- gewerberechtlicher Bestimmungen;
- umweltrechtlicher Bestimmungen;
- gesundheitsrechtlicher Bestimmungen und
- polizeirechtlicher Bestimmungen.
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