In der Mehrzahl der Fälle wird auch weiterhin in Physiotherapiepraxen keine Gebühr für die Wiedergabe im Wartezimmer anfallen. Die Anzahl von Personen, die im Wartezimmer Platz finden, wird die Annahme einer öffentlichen Wiedergabe regelmäßig nicht rechtfertigen. Insbesondere in termingebundenen Praxen ist ein öffentlicher Zugang nicht gegeben.

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