Gefördert werden Investitionen in digitale Technologien, in Soft- und Hardware, in Künstliche Intelligenz (KI) sowie Investitionen in die Qualifizierung der Beschäftigten zu Digitalthemen. Ziel ist es:

  • mehr branchenübergreifende Digitalisierungsprozesse bei kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) sowie im Handwerk anzutreiben,
  • digitale Geschäftsprozesse in Unternehmen zu verbessern,
  • die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit von KMU zu stärken und
  • eine höhere IT-Sicherheit in Unternehmen zu garantieren.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft aus allen Branchen (inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe) mit weniger als 500 Mitarbeitern, die eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben.

Die Förderung wird in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt. Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 EUR pro Unternehmen, bei Investitionen von Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken kann sie bis zu 100.000 EUR betragen. Die Förderquote ist nach Unternehmensgröße gestaffelt und beträgt bis zu 50 %.

Es ist wichtig, den Antrag frühzeitig einzureichen, da erst nach Erhalt einer Eingangsbestätigung bestellt werden darf und die meisten Investitionen zeitlich dringend sind. Es sollte ein Digitalisierungsplan vorbereitet werden. Es ist ebenso ratsam, zu prüfen, ob die erhöhte Förderquote beantragt werden kann (zum Beispiel durch eine Beteiligung an einem Wertschöpfungsnetzwerk oder durch eine Investition in die IT-Sicherheit).

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