Einfacher ist es, wenn GmbH und GmbH-Gesellschafter im Rahmen eines entgeltlichen Überlassungsvertrags das Nutzungsentgelt nach der 1-%-Methode festlegen. Wenn die Finanzverwaltung zulässt, dass bei einer verdeckten Gewinnausschüttung aus Vereinfachungsgründen der Wert nach der 1-%-Methode ermittelt wird, kann dieser Wert auch als Entgelt für die private Nutzung gewählt werden.

 
Praxis-Beispiel

Berechnung der privaten Nutzung nach der 1-%-Methode

Ein GmbH-Gesellschafter nutzt einen Firmenwagen der GmbH für betriebliche und private Fahrten. Der Bruttolistenpreis dieses Fahrzeugs beträgt 30.000 EUR. Der GmbH-Gesellschafter führt kein Fahrtenbuch. GmbH und GmbH-Gesellschafter haben vereinbart, das Nutzungsentgelt mit 1 % vom Bruttolistenpreis anzusetzen.

 
Nutzungsentgelt: 30.000 EUR × 1 % = 300,00 EUR
Zuzüglich 19 % Umsatzsteuer 57,00 EUR
Miete für Privatfahrten brutto 357,00 EUR

Buchungsvorschlag:

 

Konto

SKR 03 Soll
Kontenbezeichnung Betrag

Konto

SKR 03 Haben
Kontenbezeichnung Betrag
1381 Forderungen gegen GmbH-Gesellschafter 357 8405 Erlöse 19 % (Pkw-Miete) 300
      1776 Umsatzsteuer 19 % 57
 

Konto

SKR 04 Soll
Kontenbezeichnung Betrag

Konto

SKR 04 Haben
Kontenbezeichnung Betrag
1307 Forderungen gegen GmbH-Gesellschafter 357 4405 Erlöse 19 % (Pkw-Miete) 300
      3806 Umsatzsteuer 19 % 57
 
Praxis-Tipp

Worauf beim Nutzungsentgelt geachtet werden muss

Das Nutzungsentgelt, das GmbH und GmbH-Gesellschafter untereinander vereinbaren, darf nicht zu niedrig sein. Es ist der Betrag anzusetzen, der bei einer Vermietung üblicherweise erzielbar ist. Liegt das Nutzungsentgelt darunter, ist die Differenz als verdeckte Gewinnausschüttung anzusetzen. Die einfachste und sicherste Lösung ist es, wenn als Entgelt der Wert nach der 1-%-Methode zugrunde gelegt wird.

Erfolgt die Privatnutzung des GmbH-Fahrzeugs nicht im Rahmen des Arbeitsverhältnisses, sondern im Rahmen eines entgeltlichen Überlassungsvertrags, muss diese Vereinbarung durchgeführt und auch zeitnah gebucht werden. Das vereinbarte Nutzungsentgelt muss

  • der GmbH-Gesellschafter zeitnah an die GmbH zahlen (überweisen) und/oder
  • von der GmbH zeitnah auf ein Forderungs- oder Verrechnungskonto des Gesellschafters gebucht werden.
 
Kontenbezeichnung SKR 03 SKR 04
Forderungen gegen GmbH-Gesellschafter 1381 1307
  • Restlaufzeit bis 1 Jahr
1382 1308
  • Restlaufzeit größer 1 Jahr
1383 1309
Verrechnungskonto (muss neu eingerichtet und beschriftet werden) 1389 1462

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