Neben den genannten Kosten fallen meist weitere Kosten an. Nennenswert sind in jedem Fall die Inspektionskosten. Hier haben die Fahrzeuge oft unterschiedlich lange Intervalle und Preise. Häufig kommen Dieselfahrzeuge mit längeren Intervallen aus. Dafür fallen aber höhere Inspektionskosten an, weil bspw. größere Ölmengen ausgetauscht werden müssen und einige Verschleißteile teurer sind. Bei E-Fahrzeugen entfallen verschiedene Positionen, die bei Verbrennern entstehen und umgekehrt. Hier müssen die Werte geschätzt oder durch Nachfrage beim Händler oder bei Automobilclubs erfragt werden.

Bei den Inspektionskosten ist zu beachten, dass die Hersteller in der Regel eine Inspektion pro Jahr verlangen, und zwar unabhängig davon, ob die Laufleistung erreicht worden ist, bei der eigentlich eine Inspektion fällig wird (Passus z. B.: Inspektion nach 30.000 km oder einmal pro Jahr). Es gibt auch Flatrate-Angebote. Hier zahlen Sie einen Pauschalpreis für die geplante Nutzungsdauer des Wagens und haben so alle Wartungen bezahlt. Wenn Sie eine solche Flatrate nutzen, tragen Sie diese in das dafür vorgesehene Feld ein. Sie müssen aber darauf achten, dass Sie lediglich den Teil einsetzen, der für ein Jahr entsteht. Wenn die Flatrate z. B. 2.000 Euro beträgt, und der Wagen 5 Jahre genutzt werden soll, müssen Sie 400 Euro ansetzen.

Im Tool wurde dies entsprechend berücksichtigt. Ist die wahrscheinliche Laufleistung niedriger als die das vorgesehene Inspektionsintervall, wird automatisch der Betrag angesetzt, der für die Inspektion fällig ist. Ist die Laufleistung höher, wird ein höherer Kostenbetrag kalkuliert. Wird mit einer Flatrate gerechnet, muss der Betrag für die reguläre Inspektion auf Null gesetzt werden, und es wird dieser Wert in die Berechnungen übernommen.

 
Hinweis

Unterschiedliche Bewertung des geldwerten Vorteils nach 1-%-Methode

Für Privatnutzung kann auch ein geldwerter Vorteil angesetzt werden. Dieser ist bei Anwendung der 1-%-Methode bei E-Fahrzeugen niedriger als bei Verbrennern. Nach Rechtsstand 2024 fallen bei Verbrennern monatlich 1 % vom Bruttolistenpreis, bei reinen E-Fahrzeugen bis zu einem Listenpreis 70.000 Euro (bei Anschaffung vor 01.01.2024 60.000 EUR) 0,25 %, darüber 0,5 % an. Auch bei Hybridfahrzeugen beträgt der monatliche geldwerte Vorteil 0,5 % des Listenpreises. Die Regelung gilt voraussichtlich bis 2030. Die Werte sollten regelmäßig überprüft werden, weil es auch kurzfristig zu Änderungen kommen kann.

Siehe auch: Dienstwagen, 1-%-Regelung

 
Praxis-Beispiel

Ermittlung der Inspektionskosten

  • Voraussichtliche jährliche Laufleistung 30.000 km. Inspektion nach 25.000 km oder einmal pro Jahr. Kosten der Inspektion 500 EUR. Dann fallen 500 EUR für die planmäßige und 100 EUR für die zusätzlich zu fahrenden Kilometer an (25.000 km / 500 EUR × 30.000 km = 600 EUR). Insgesamt werden dann rechnerisch also 600 EUR Inspektionskosten angesetzt.
  • Voraussichtliche jährliche Laufleistung 20.000 km. Inspektion nach 25.000 km oder einmal pro Jahr. Kosten der Inspektion 500 EUR. Hier fallen trotz der niedrigeren Laufleistung 500 EUR für die Inspektion an, da diese mindestens einmal pro Jahr fällig ist.
  • Alternativ: Ansatz der Flatrate, wobei dann die o. g. Inspektionskosten auf Null gesetzt werden müssen.

Zusätzlich müssen Sie auch mit (kleineren) Reparaturen rechnen und bei hohen Laufleistungen kommen Kosten für neue Reifen hinzu. Weitere Kfz-Kosten können Sie unter der Position "Sonstige Kosten" ansetzen. Bei diesen Positionen greifen Sie am besten auf Schätzungen und Erfahrungswerte der Vergangenheit zurück.

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