Ehrenamtlich tätige Personen für privatrechtliche Organisationen im Auftrag oder mit ausdrücklicher Einwilligung, in besonderen Fällen mit schriftlicher Genehmigung von öffentlich-rechtlichen Institutionen (Gebietskörperschaften = Städte, Gemeinden oder Kommunen) werden zur gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) pflichtversichert.

Von dieser Vorschrift werden u. a. Personen erfasst, die in Fördervereinen das kommunale Schwimmbad pflegen bzw. betreiben, durch unbezahlte freiwillige Arbeit den Kinderspielplatz der Gemeinde renovieren oder die Sporthalle der Kommune erweitern.

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