Überblick

Nachdem am 16.12.2022 die CSRD im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde, muss diese bis 6.7.2024 in nationales Recht umgesetzt werden. Nun hat das BMJ am 22.3.2024 einen RefE für ein CSRD-Umsetzungsgesetz veröffentlicht.

Mit dem geplanten CSRD-Umsetzungsgesetz sind zahlreiche Änderungen im HGB vorgesehen. Auch sind viele weitere Gesetze, u. a. LkSG, WPO und WiPrPrüfV von Änderungen betroffen. Das CSRD-Umsetzungsgesetz ist im Wesentlichen eine "Eins-zu-eins-Umsetzung" der Reglungen der CSRD.

Der Nachhaltigkeitsbericht ist als klar abgegrenzter Teil im (Konzern-)Lagebericht zu erfassen. Die nichtfinanzielle Erklärung wird durch den Nachhaltigkeitsbericht ersetzt. Aufzunehmen sind Angaben, die für das Verständnis der Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit auf Nachhaltigkeitsaspekte erforderlich sowie für das Verständnis der Auswirkungen der Nachhaltigkeitsaspekte auf Geschäftsverlauf, Geschäftsergebnis und Lage des Unternehmens bzw. Konzerns notwendig sind.

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