Nach der politischen Einigung im Trilog-Verfahren im Dezember 2023 erschien bereits wahrscheinlich, dass die CSDDD im Laufe des Jahres 2024 verabschiedet werden wird. Anfang 2024 entbrannte die politische Diskussion um die CSDDD jedoch erneut und es sah zeitweise so aus, dass die CSDDD nun doch nicht verabschiedet werden würde. Nach einer weiteren Wendung erscheint die Verabschiedung nun wieder wahrscheinlich. Gewissheit besteht allerdings erst dann, wenn nach dem Europäischen Parlament auch der Europäische Rat die CSDDD final billigt, was für den 24.5.2024 geplant ist. Die CSDDD würde dann voraussichtlich noch im Juni/Juli 2024 in Kraft treten.

Inhaltlich wird es nach dem nunmehr erzielten politischen Kompromiss aus der Sicht von in Deutschland ansässigen Unternehmen infolge der CSDDD nicht mehr zu einer Ausweitung des Adressatenkreises für die Sorgfaltspflichten in der Lieferkette kommen, da die Mitarbeiterschwelle anders als lange Zeit vorgesehen nicht unter 1.000 Mitarbeiter sinken wird. Nach wie vor wird es aber mit Blick auf alle anderen EU-Unternehmen und Nicht-EU-Unternehmen zu einer erheblichen Ausweitung der Anzahl der Unternehmen kommen, die die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten umzusetzen haben. Ferner wird es insbesondere im Umweltbereich zu einer Ausweitung der geschützten Rechtspositionen kommen. Im Übrigen dürften sich im Vergleich zum LkSG aber auch einige – insbesondere verfahrensmäßige – Erleichterungen ergeben. Hinter dem umfassenden Ansatz in den OECD-Leitsätzen wird indes (auch) die CSDDD zurückbleiben. Auch die OECD-Leitsätze werden aber über die in der EU-Taxonomie vorgesehenen minimum safeguards mit der schrittweisen Einführung der Nachhaltigkeitsberichterstattung an Bedeutung gewinnen. Schließlich wird eine Verletzung der Sorgfaltspflichten (für bereits unter das LkSG fallende Unternehmen weiterhin) zu ggf. erheblichen Bußgeldern führen. Neu hinzu kommt ein expliziter Haftungstatbestand, über dessen konkrete Voraussetzungen sicherlich noch einige Auseinandersetzungen zu erwarten sind.

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