Im Bereich Menschenrechte geht es um tatsächliche und potenzielle nachteilige Auswirkungen infolge einer Verletzung ("abuse") von 16 bestimmten Menschenrechten aus den Internationalen Pakten über

  1. bürgerliche und politische Rechte,
  2. wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte,
  3. Rechte des Kindes sowie
  4. den ILO-Kernarbeitsnormen.

Die übrigen Menschenrechte aus den o. g. internationalen Instrumenten sind ebenfalls geschützt, sofern sie von einem Unternehmen verletzt werden können, die Verletzung unmittelbar das durch sie geschützte rechtliche Interesse beeinträchtigt und das Unternehmen die Gefahr einer Verletzung hätte vorhersehen können.[1]

[1] vgl. Art. 3 Abs. 1 lit. c) CSDDD.

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