Haufe.de Shop
Service & Support
Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Betriebliche Altersversorgung in der Rechnungslegung / 6.2.3 IFRS

Joachim Sartoris
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Rz. 172

Die IFRS differenzieren Pensionsverpflichtungen – unabhängig vom Durchführungsweg – nach 2 Kategorien.

Gem. IAS 19.8 handelt es sich um beitragsorientierte Pläne (Defined Contribution), "… bei denen ein Unternehmen festgelegte Beiträge an eine eigenständige Einheit (einen Fonds) entrichtet und weder rechtlich noch faktisch zur Zahlung darüber hinausgehender Beiträge verpflichtet ist, wenn der Fonds nicht über ausreichende Vermögenswerte verfügt, um alle Leistungen in Bezug auf Arbeitsleistungen der Arbeitnehmer in der Berichtsperiode und früheren Perioden zu erbringen …"

Ebenso in IAS 19.7 werden davon die leistungsorientierten Pläne (Defined Benefit) abgegrenzt als solche, die nicht unter die Definition der beitragsorientierten Pläne fallen.

 

Rz. 173

Im Hinblick auf die Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen von Unternehmen in Deutschland ist daher zunächst zu prüfen, bei welchen Plänen bzw. Durchführungswegen von Leistungszusagen i. S. d. IFRS gesprochen werden kann.

 

Rz. 174

Bei unmittelbaren Pensionsverpflichtungen ist dies regelmäßig zutreffend, wobei in Einzelfällen versucht wird, sich durch die Gestaltung von wertpapiergebundenen Zusagen dem Charakter einer beitragsorientierten Zusage anzunähern. Vereinfacht dargestellt, werden dabei Beiträge des Arbeitgebers definiert, die z. B. in Fondsanteile investiert werden. Die arbeitsrechtliche Versorgungszusage macht die Versorgungsleistungen von der Performance der Wertpapiere abhängig. Ebenso existieren Pläne mit virtuellen Beiträgen, bei denen sich die Wertentwicklung des Versorgungskontos an der Entwicklung von z. B. Umlaufrenditen orientiert. In beiden Fällen ist eine Mindestverzinsung auf oftmals sehr niedrigem Niveau vorgesehen. Damit wird die Garantie des Arbeitgebers reduziert.

 

Rz. 175

Die Generierung von beitragsorientierten Plänen, die in den IFRS nicht zu einer Bilanzberührung führen, lässt sich bei bestehenden Leistungszusagen nur im Rahmen einer Neuordnungsmaßnahme erreichen, d. h., die Inhalte der Versorgungszusage sind entsprechend anzupassen. Ausgehend von einer klassischen Leistungszusage und der Berücksichtigung von Besitzstandsregelungen, erscheint dieses Vorhaben allerdings kaum realisierbar, da das Unternehmen für den Besitzstand einstehen muss.

 

Rz. 176

Hier bietet IAS 19.8 eine sehr elegante Möglichkeit an. Sofern ein Unternehmen Planvermögen generiert, kann es dieses bilanziell von der Pensionsrückstellung absetzen (IAS 19.54). Somit ermöglichen die IFRS ein Outside Funding und eine Bilanzverkürzung, ohne die Versorgungszusage bzw. den Durchführungsweg ändern zu müssen. Der Durchführungsweg spielt bei der Bewertung bzw. Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen in der IFRS-Bilanz ohnehin eine untergeordnete Rolle. So ist in der Regel bei Direktzusage, Unterstützungskassen, Pensionsfonds und manchen Pensionskassengestaltungen von der Bildung einer Pensionsrückstellung auszugehen. Im zweiten Schritt ist zu prüfen, ob das von den Trägern gehaltene Vermögen als saldierungspflichtiges Planvermögen eingestuft werden kann. Bei Direktzusagen kann Planvermögen über ein CTA oder eine verpfändete Rückdeckungsversicherung generiert werden.

 

Rz. 177

IAS 19.8 benennt 2 Wege zur Generierung von Planvermögen:

  • Vermögen, das durch einen langfristig ausgelegten Fonds zur Erfüllung von Leistungen an Arbeitnehmer gehalten wird und
  • qualifizierte Versicherungspolicen.
 

Rz. 178

Diese Vorschrift erklärt die inzwischen weite Verbreitung sog. Contractual Trust Arrangements, bei denen Unternehmen Vermögensgegenstände auf externe Träger (Treuhänder) übertragen und dem Träger vertraglich auferlegen, das Vermögen zweckgebunden (ausschließlich zur Finanzierung der Pensionsverpflichtungen) anzulegen und gegen Insolvenz zu sichern. Die Insolvenzsicherung erfolgt in der Praxis sehr häufig im Rahmen einer doppelseitigen Treuhand über einen Vertrag zugunsten Dritter.

 

Rz. 179

Im Hinblick auf die bilanzielle Anerkennung eines CTA im Abschluss gem. den IFRS sind die Anforderungen in IAS 19.8 und der IDW-Stellungnahme vom 18.10.2005[1] zu beachten.

Gem. IAS 19.8 sollte das CTA folgende Kriterien erfüllen:

  • Das Vermögen muss auf eine vom bilanzierenden Unternehmen rechtlich unabhängige Einheit übertragen werden.
  • Diese Einheit existiert ausschließlich zur Zahlung bzw. Finanzierung der Versorgungsleistungen der Arbeitnehmer.
  • Das Vermögen darf ausschließlich zur Zahlung oder Finanzierung von Leistungen an die Versorgungsberechtigten verwendet werden.
  • Eine Rückzahlung des Vermögens an das Unternehmen ist nur zulässig, soweit mit den Rückzahlungsbeträgen vom Unternehmen gezahlte Leistungen erstattet werden oder wenn die Pensionsverpflichtungen erfüllt sind.
  • Gläubiger des Unternehmens dürfen keinen Zugriff auf das Vermögen haben (Insolvenzschutz).
 

Rz. 180

In der vorgenannten IDW-Stellungnahme werden weitere Anforderungen konkretisiert. Dabei kann differenziert werden zwischen Anforderungen an das CTA-Konstrukt und an die konkrete Vermögensanlage. Somit ist es denkbar, dass bei Nichterfü...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung

haufe-product

Meistgelesene Beiträge
  • Steuern und Nebenleistungen, Betriebsausgaben
    3.868
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    3.035
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    2.710
  • Renten / 11.2.3 Umwandlung einer Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente
    2.665
  • Betriebsbedarf
    2.500
  • Jahresabschluss, Umsatzsteuer
    2.357
  • Software, Anschaffung und Abschreibung
    2.331
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    2.325
  • Jahresabschluss, Abgrenzung Vorsteuer
    2.263
  • Anzahlungen, geleistete
    2.205
  • Firmen-Pkw, Privatnutzung von Elektrofahrzeugen / 3 Privatnutzung des Unternehmers von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen: Anwendung der 1-%-Regelung
    2.094
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    2.085
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    2.039
  • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
    2.038
  • Abschreibung, gebrauchte Wirtschaftsgüter / 6 Gebrauchter Firmen-Pkw: Besonderheiten bei der Schätzung der Nutzungsdauer
    2.022
  • Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
    2.017
  • Größenklassen
    2.017
  • Degressive Abschreibung bei beweglichen Wirtschaftsgütern / 2.2 Wie hoch ist die degressive AfA?
    1.947
  • Darlehen: Zinsen, Disagio und Tilgung richtig abgrenzen und buchen
    1.890
  • Betriebsaufgabe/Betriebsveräußerung/Betriebsverpachtung / 7 Ermittlung des Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinns
    1.863
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Finance
bAV: Rückgedeckte Pensionszusagen: Bilanzierung in drei Schritten
Analysis of business reports, pen and calculator on the table
Bild: mauritius images / Anton Samsonov / Alamy

Die Bewertung von Rückdeckungsversicherungen für Pensionszusagen im handelsrechtlichen Jahresabschluss wurde bereits 2021 geändert, bringt aber immer noch Probleme für die bilanzierenden Unternehmen. Doch es gibt einen pragmatischen Lösungsansatz zur praxisnahen Prüfung.


Richtig buchen und bewerten: Das Firmenfahrzeug in Buchhaltung und Jahresabschluss
Das Firmenfahrzeug in Buchhaltung und Jahresabschluss
Bild: Haufe Shop

Besser kaufen oder leasen? Welche Kosten können von der Steuer abgesetzt werden? Hat es Vorteile, ein Elektro- oder Hybridfahrzeug anzuschaffen? Dieses Buch beantwortet zuverlässig Ihre Fragen rund um die buchhalterische Behandlung von Firmenwagen.


Sonderveröffentlichung zu betrieblichen Altersversorgung: Die Vorzeichen ändern sich
Personalmagazin plus Betriebliche Altersversorgung
Bild: Haufe Online Redaktion

Der Themenschwerpunkt der diesjährigen Ausgabe des Personalmagazin plus zur bAV liegt auf der "Zeitenwende für die bAV". Im Mittelpunkt stehen die Veränderungen, die die Inflation und Zinswende, aber auch das steigende Interesse an Nachhaltigkeit bei Kapitalanlagen für die bAV bringen.


Betriebliche Altersversorgu... / 5.2 Ansatz von Pensionsverpflichtungen
Betriebliche Altersversorgu... / 5.2 Ansatz von Pensionsverpflichtungen

  Rz. 113 Bei der Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen nach IFRS wird zwischen Beitrags- (defined contribution) und Leistungszusagen (defined benefit) unterschieden. Gem. IAS 19.8 und 19.28 ist eine Beitragszusage dadurch gekennzeichnet, dass den ...

4 Wochen testen


Newsletter Finance
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Steuern und Buchhaltung

Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Für Praktiker im Rechnungswesen
  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Alles rund um betriebliche Steuern
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Finance Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Rechnungswesen Shop
Rechnungswesen Produkte
Buchführung Software und Bücher
Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen
Produkte zu Kostenrechnung
Produkte zur IFRS-Rechnungslegung
Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren