Der Betriebsprüfer wird bei den Werkstattumsätzen zunächst aus der gebuchten Lohnsumme der Werkstattlöhne die durchschnittlichen Stundenlöhne und gezahlten Stunden getrennt nach Lohngruppen ermitteln.

Im Anschluss daran müssen die für Garantieleistungen, TÜV-Vorführung und Fahrzeugaufbereitung aufgewendeten Lohnstunden mit dem Betriebsinhaber ermittelt werden. Der verbleibende Rest an Stunden wird mit den jeweiligen Stundenlohnsätzen hochgerechnet und mit den gebuchten Stundenerlösen (bzw. Arbeitswerten) abgeglichen.

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