Bei Bargeschäften ab 10.000 EUR sind die "Sorgfaltspflichten" des Geldwäschegesetzes zu beachten.[1]

Bei einer natürlichen Person sind Name, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Anschrift, aufzuzeichnen[2] und durch einen gültigen amtlichen Ausweis mit Lichtbild oder vergleichbaren elektronischen Ausweis nachzuweisen.[3]

Ist der Vertragspartner eine juristische Person oder Personengesellschaft, müssen Firma, Name oder Bezeichnung, Rechtsform, Registernummer, Anschrift des Sitzes oder der Hauptniederlassung und Namen der Mitglieder des Vertretungsorgans oder der gesetzlichen Vertreter aufgezeichnet werden.[4] Als Nachweis gilt ein Registerauszug.[5]

Hier wird die Betriebsprüfung die Einhaltung der Pflichten prüfen.

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