Die Beträge, die ein Unternehmer im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt (durchlaufende Posten), gehören nicht zum Entgelt.[1] Voraussetzung ist, dass der Händler diese Beträge in der Rechnung als "durchlaufende Posten" gesondert ausweist.

 
Durchlaufende Posten sind Keine durchlaufenden Posten sind
Zulassungsgebühren Kosten für Kfz-Brief
Kfz-Steuern Kosten für Nummernschilder
Kfz-Versicherungsprämien Überführungskosten

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