In Deutschland sollte die Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie durch das "Hinweisgeberschutzgesetz" (HinSchG) erfolgen. Der Referentenentwurf des HinSchG wurde bereits Ende 2020 von dem deutschen Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) vorgelegt. Über den Inhalt des Gesetzesentwurfes kam es in der großen Koalition im Frühjahr 2021 zu keiner Einigung. Hintergrund der Meinungsverschiedenheiten war der konkrete sachliche Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes. Die Whistleblower-Richtlinie beschränkt sich aus Gründen der Gesetzgebungskompetenz lediglich auf den Schutz von Hinweisgebern für Meldungen von Verstößen gegen das EU-Recht. Es ist den Mitgliedstaaten aber erlaubt, den sachlichen Anwendungsbereich auch auf das nationale Recht auszuweiten. Die CDU/CSU wollte den Schutz für hinweisgebende Personen nur für Verstöße gegen das EU-Recht gewähren, wohingegen die SPD den Schutz auch auf Verstöße gegen das deutsche Recht ausweiten wollte. Mangels einer Einigung in der großen Koalition ist der Referentenentwurf des HinSchG Ende April 2021 endgültig in der Legislaturperiode gescheitert. Nach Abschluss der Bundestagswahlen hat die Ampel-Koalition bereits im Koalitionsvertrag angekündigt, die Whistleblower-Richtlinie "rechtssicher und praktikabel" in Deutschland umzusetzen. Mit einem entsprechenden Gesetz ist nach derzeitigem Stand im Frühjahr 2022 zu rechnen.

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