• Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat den Anforderungskatalog Cloud Computing (C5) (Stand: September 2017) überarbeitet und die neue Version Kriterienkatalog Cloud Computing C5:2020 veröffentlicht. Diese ist für Prüfungszeiträume anzuwenden, die am oder nach dem 15.2.2021 enden. Vor diesem Hintergrund wurde der Prüfungshinweis ebenfalls überarbeitet und an den neuen BSI C5:2020 angepasst.
  • Die Neufassung des IDW Prüfungshinweises konkretisiert die Anwendung der Grundsätze des IDW PS 860 in Bezug auf die Prüfung von Cloud-Diensten und enthält ebenso wie sein Vorgänger detaillierte Prüfungshandlungen zu den im C5:2020 aufgeführten Kriterien. Er soll den Berufsstand dabei unterstützen, durch diese Prüfungen Vertrauen zwischen den Marktteilnehmern zu schaffen.
  • Für das Servicemodell Infrastructure as a Service (IaaS) referenziert der Prüfungshinweis auf den BSI C5:2020. Für die Servicemodelle Platform as a Service (PaaS) und Software as a Service (SaaS) enthält der IDW Prüfungshinweis ergänzende Anforderungen, da diese Modelle im C5:2020 nicht enthalten sind, jedoch in der Praxis häufig auftreten.

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