Privatnutzung bei Anschaffung eines Elektrofahrzeugs

Welche Möglichkeiten gibt es bei der Berechnung der privaten Nutzung und was ist bei der Anschaffung eines Elektrofahrzeugs zu beachten?

Für die Ermittlung der Kosten, die auf die private Nutzung, auf die Fahrten zum Betrieb bzw. zur ersten Betriebsstätte und auf Familienheimfahrten entfallen, existieren für Elektrofahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge Sonderregelungen.

Wahl zwischen 1-%-Methode und Fahrtenbuch

Bei der privaten Nutzung besteht – unabhängig davon, ob es sich um ein gekauftes oder geleastes Fahrzeug handelt – die Wahlmöglichkeit zwischen der

  • 1-%-Methode (nur anwendbar, wenn das Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird); die Kosten der Privatnutzung werden abhängig vom Bruttolistenpreis pauschal ermittelt. Die Leasingraten spielen in diesem Zusammenhang keine Rolle.

oder

  • Fahrtenbuchmethode: Es werden die tatsächlichen Aufwendungen erfasst, die auf die Privatfahrten entfallen. Dabei werden auch die Abschreibung oder die Leasingraten einbezogen. Bei einem begünstigten extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeug werden die Leasingraten bzw. die Abschreibung nur zur Hälfte angesetzt (oder ggf. zu einem Viertel).

Privatnutzung von Hybridelektrofahrzeugen

Schafft sich der Unternehmer ein extern aufladbares Hybridelektrofahrzeug als Firmenwagen an, schreibt er die tatsächlichen Anschaffungskosten über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ab (i. d. R. über 6 Jahre). Wird das Fahrzeuge geleast, sind die Leasingraten in vollem Umfang als Betriebsausgaben abziehbar.