Tz. 106

Stand: EL 52 – ET: 02/2024

Eine feste Verpflichtung (firm commitment) definiert der IASB als eine bindende Vereinbarung über den Austausch einer festgelegten Menge eines Gutes gegen einen bestimmten Preis zu einem oder mehreren bestimmten Zeitpunkt(en) in der Zukunft (vgl. IAS 39.9). Im deutschen Sprachgebrauch würde dies wohl treffend mit einem schwebenden Geschäft übersetzt, auch wenn für diese im Englischen üblicherweise der Ausdruck executory contract verwendet wird. Eine feste Verpflichtung liegt grundsätzlich natürlich jedem Vertrag zugrunde, er begründet Rechte und Pflichten und ist – soweit es sich nicht um ein Optionsgeschäft handelt – dem Grunde nach auch verpflichtend von beiden Parteien zu erfüllen. Da der Ausdruck firm commitment in IAS 39 ausschließlich im Zusammenhang mit der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen verwendet wird und diese gegen bereits bilanzierte Geschäfte auf der einen und lediglich erwartete oder geplante Geschäfte auf der anderen Seite abgegrenzt werden, erscheint eine Übersetzung als schwebendes und insoweit noch nicht bilanziertes Geschäft sachgerecht.

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