Was sind die European Sustainability Reporting Standards (ESRS)?
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06.05.2025

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) konkretisieren die Inhalte, über die Unternehmen in ihren Nachhaltigkeitsberichten gemäß der sich in Überarbeitung befindlichen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) informieren müssen. Für Unternehmen, die durch die künftig ins HGB umgesetzte CSRD zur Abgabe einer Nachhaltigkeitserklärung im Lagebericht verpflichtet sind, sind die im EU-Amtsblatt veröffentlichten ESRS verbindlich.  Die ESRS bestehen aus Set 1 mit 12 ESRS. Ein EU-Standard zur freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung auf Basis des VSME ESRS ist in Vorbereitung. Branchenspezifische Standards sollen nicht mehr folgen. Aktuell ergeben sich aus Set 1 insgesamt 826 pflichtmäßig zu beachtende Datenpunkte und 257 Wahlangaben. Von den 826 Pflichtangaben stehen jedoch 649 unter dem Wesentlichkeitsvorbehalt, d.h. eine Anwendung ist nur nötig, wenn der Aspekt als wesentlich im Sinne von Chancen und Risiken für das Unternehmen und/oder Auswirkungen des unternehmerischen Handelns auf die Umwelt eingestuft wurde. Die EU-Kommission hat die EFRAG jedoch beauftragt, die ESRS aus Set 1 nochmals zu vereinfachen. Auch wenn viel Unsicherheit durch das aktuelle Regulierungschaos herrscht, ist die Befassung mit dem Nachhaltigkeitsthema weiter dringend notwendig, da insbesondere andere Regulierungen und Kreditinstitute weiter Nachhaltigkeitsinformationen erfordern.