Noyb-Beschwerde gegen Apple wegen Trackingverfahren IDFA

Die Datenschutzaktivisten der Organisation noyb, die schon das Datenschutzabkommen Privacy Shield zu Fall gebracht haben, gehen nun gegen Apple vor. Schrems & Co. werfen dem Unternehmen vor, ein unzulässiges Trackingverfahren einzusetzen. Beschwerden wurden bei der spanischen Datenschutzbehörde und dem Berliner Datenschutzbeauftragten eingereicht.

Die Überwachung der Internetaktivitäten durch Cookies ist schon seit Ewigkeiten ein Streitthema zwischen Wirtschaft und Datenschützern und neue Regelungen, etwa im Rahmen der europäischen ePrivacy-Verordnung, sollten eigentlich schon längst mehr Rechtssicherheit bringen, lassen aber nach wie vor aus sich warten.

Beschwerden gegen Apple und IDFA von der der Datenschutzorganisation noyb

Die vom Österreicher Max Schrems ins Leben gerufene Datenschutzorganisation noyb (none of your business) hat jetzt mit Unterstützung des Datenschutzprojekts Xnet in zwei europäischen Staaten eine Beschwerde gegen das von Apple verwendete Werbetrackingverfahren IDFA (Identifier for Advertisers) eingereicht.

Nach Ansicht der Organisation verstößt diese Methode gegen europäisches Recht,

  • etwa die Datenschutzbestimmungen der derzeit noch geltenden europäischen ePrivacy-Richtlinie
  • sowie des deutschen Telemediengesetzes.

Konkret wird Apple vorgeworfen, dass es sowohl Apple auch den App-Anbietern durch das IDFA-Verfahren ermöglicht werde, Nutzer von Apple-Geräten auch ohne deren Einwilligung zu verfolgen und somit Informationen zu deren Online-Verhalten zu sammeln und auszuwerten.

"Identifier for Advertisers" verstößt bei Auswertung von Nutzerdaten gegen ePrivacy

IDFA arbeitet ähnlich wie die aus den Browsern bekannten Profiling-Cookies. Anhand dieser Identifikationsnummer, die während des Setups auf dem iPhone hinterlegt wird, können die Nutzer eindeutig erkannt werden, wenn sie auf Apple-Dienste zugreifen oder auch Apps von Dritten verwenden.

Die Beschwerden von noyb wurden bei der spanischen Datenschutzbehörde sowie in Deutschland beim zuständigen Berliner Datenschutzbeauftragten eingereicht.

Vor allem der Umstand, dass dieses Tracking mittels IDFA ohne eine explizite Zustimmung der Nutzer erfolge, sei ein klarer Verstoß gegen die Datenschutzbestimmungen, wie sie in der ePrivacy-Richtlinie sowie dem Telemediengesetz niedergelegt sind, argumentieren die Beschwerdeführer in ihrer Beschwerde beim Berliner Beauftragten für den Datenschutz.

Apple hat bereits Nachbesserung angekündigt

Schon im Sommer dieses Jahres hatte Apple zwar angekündigt, dass nach der Einführung von iOS14 ab dem Jahr 2021 alle Drittanbieter nicht nur angeben müssen, welche Daten sie genau erfassen, sondern sie vor allem zunächst auch die explizite Einwilligung der Nutzer zur Erhebung und Verarbeitung dieser Daten einholen müssen. Die Verzögerung für diesen Tracking-Schutz begründete das Unternehmen mit der notwendigen Zeit für Anpassungsmaßnahmen, die man den App-Anbietern und Entwicklern einräumen wolle.

Nachbesserungen nicht ausreichend

Bei noyb gibt man sich mit dieser Verbesserung, die man als „halbherzig“ beschreibt, jedoch nicht zufrieden. So verweist man zum einen darauf, dass diese Einschränkung zwar für Apps von Dritten gilt, nicht jedoch für Apple selbst. Zum anderen sieht man in der anfänglichen Speicherung der IDFA bei der Einrichtung des Geräts einen prinzipiellen Verstoß gegen die Datenschutzbestimmungen, da dieser Vorgang auch zukünftig ohne eine explizite Zustimmung erfolge.

Auch Google verwendet ein ähnliches Trackingsystem

Apple steht mit der Nutzung einer Identifikationsnummer jedoch nicht allein, auch Google verwendet bereits ein ähnliches Trackingsystem. Wie noyb mitteilte, prüfe man diese Technik derzeit ebenfalls. Die Beschwerde gegen Apple habe man bewusst auf Grundlage der älteren ePrivacy-Richtlinie gestützt, da hierdurch die Behörden in Spanien und Deutschland Apple direkt mit einer Strafe belegen könnten und langwierige Kooperationen wie bei DSGVO-Verfahren nicht notwendig seien.

Apple nimmt Datenschutzverstoß-Vorwurf gelassen

Bei Apple scheint man die Beschwerden allerdings eher gelassen zu sehen und ist sich keiner Schuld bewusst.  Gegenüber dem Heise-Verlag bezeichnet ein Apple-Sprecher die Vorwürfe als „sachlich falsch“. Weder greife Apple auf die IDFA zu, noch nutze das Unternehmen diese Daten. Das Verfahren stehe vielmehr in Einklang mit dem europäischen Recht und ab 2021 bekämen die Nutzer eine noch größere Kontrolle darüber, ob sie Anbietern das Tracking zu Werbezwecken ermöglichen wollen oder nicht.


Hintergrund: Nutzungsverhalten von Websurfern aufzeichnen

Werbenetzwerke, die das Nutzungsverhalten von Websurfern aufzeichnen und aus diesen Daten Empfehlungen für passende Werbebanner erstellen, sind für Datenschützer schon lange ein Ärgernis. Auch wenn die Daten hier in anonymer Form genutzt werden, sehen die Kritiker in diesem Vorgehen eine weitreichende Überwachung und fordern schon seit langem eine bessere Möglichkeit für die Internetnutzer, sich dieser Kontrolle entziehen zu können.

Noyb (None of your Business)

Der österreichische Datenschutzaktivist Max Schrems, der große Konzerne schon lange wegen seine Datenschutzmängel angreift,  hat eine Organisation auf die Beine gestellt, mit der Datenschutzrechte besser geschützt werden sollen.

Der Datenschützer Max Schrems ist vor allem durch seine Klagen gegen Facebook bekannt geworden, in deren Folge die Datenschutzabkommen Safe Harbor zwischen der EU und den USA gekippt wurde. Später kippte er vor dem EuGH Privacy Shield.

Mit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) haben auch Verbände ein Klagerecht bekommen. Mit dem von ihm mitbegründeten Verein namens Noyb (None of your Business – Geht Dich nichts an) können Ansprüche mehrerer Personen gebündelt werden. Noyb (None of your Business) ging als Crowdfunding-Projekt an den Start, um die erweiterten Rechte und verschärften Sanktionen der Datenschutzgrundverordnung zu nutzen.

Schlagworte zum Thema:  Datenschutz, Klage