Compliance: Umgang der Personalabteilung mit Fehlverhalten

"Bestechlichkeit in einem besonders schweren Fall", lautet die Anklage vor dem Berliner Landgericht. In der Affäre um mutmaßliche Korruption am Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) sitzt nun ein damaliger Referatsleiter der Behörde auf der Anklagebank. Viele Compliance-Verstöße landen aber gar nicht vor Gericht. Wie muss die Personalabteilung mit Fehlverhalten umgehen?

Korruptes Verhalten, wie die Annahme von Schmiergeldern oder Vermögensstraftaten wie Diebstähle, Untreue, zählt leider immer noch zum typischen Compliance-relevanten Arbeitnehmer-Verhalten.

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HR und Compliance - Wie muss die Personalabteilung mit Fehlverhalten umgehen?

Der arbeitsrechtliche Umgang mit Arbeitnehmerfehlverhalten gehört zu den klassischen Berührungspunkten einer Personalabteilung mit Compliance, erklären die Rechtsanwältinnen Dr. Anja Mengel und Anna Köhn in einem Beitrag in der aktuellen Ausgabe des Haufe-Personalmagazin ( Hier können Sie die Ausgabe als App herunterladen).

Dies beinhalte insbesondere die Arbeitnehmerüberwachung, das Aufdecken von Fehlverhalten und die daraus folgenden arbeitsrechtlichen Konsequenzen.

HR muss Arbeitnehmer bei Einhaltung der Regeln überwachen

Zu den Aufgaben von HR gehört es, die Einhaltung von Compliance-Regeln zu überwachen und Verstöße festzustellen. Die typischen Maßnahmen seien die Kontrolle von Unterlagen und der von Arbeitnehmern genutzten Telekommunikation im Unternehmen.

Welche Grenzen hierbei für die Personalabteilung gelten und welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen Arbeitnehmer bei Compliance-Verstößen befürchten müssen, lesen Sie in dem Haufe-Beitrag Welche Rolle Compliance-Themen in HR spielen.

Die Kontrolle von Mitarbeitern ist für Unternehmen eine manchmal notwendige, jedoch auch heikle Angelegenheit, die zahlreiche Fragen aufwirft - was darf der Arbeitgeber, was nicht?