Sicherheitsbeleuchtung: Warum ist sie erforderlich?

Sicherheitsbeleuchtung oder Notbeleuchtung dient zum gefahrlosen Verlassen der Arbeitsstätte und der Verhütung von Unfällen, die durch Ausfall der künstlichen Allgemeinbeleuchtung entstehen können.

Allerdings unterliegen Sicherheitsbeleuchtungen auf Rettungswegen, an Arbeitsplätzen und sog. Anti-Panikbeleuchtungen, die der europäischen Normung entstammen, unterschiedlichen Vorschriften. Das kann im Detail zu abweichenden Anforderungen führen.

Sicherheitsbeleuchtung rechtlich gefordert

Häufig werden Einrichtungen zur Sicherheitsbeleuchtung aufgrund behördlicher Vorgaben installiert und betrieben. Das betrifft:

  • Gebäude, die sog. Sonderbauvorschriften unterliegen, z. B. Gaststätten, Hotels, Krankenhäuser, Kaufhäuser, Parkgaragen, Versammlungsstätten. Aber auch aufgrund ihrer schlichten Größe oder anderer betrieblicher Bedingungen kann eine Notbeleuchtung gefordert sein. Die Vorschriftenlage weicht allerdings je nach Bundesland ab und ist von erheblichen Auslegungsspielräumen der örtlichen Behörden geprägt.
  • Arbeitsstätten: Entweder nach Anhang 2.3 ArbStättV, wonach Fluchtwege und Notausgänge mit einer Sicherheitsbeleuchtung ausgerüstet werden müssen, wenn das gefahrlose Verlassen der Arbeitsstätte, insbesondere bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung, nicht gewährleistet ist; oder nach Anhang 3.4 ArbStättV, wenn bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung die Sicherheit der Beschäftigten gefährdet werden kann.

Die ASR A2.3 "Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" und die ASR A3 4/7 "Sicherheitsbeleuchtung" präzisieren das für bestimmte betriebliche Situationen, wie Rettungsweglängen, Besucherverkehr, gefährliche Arbeitsplätze usw.

Weniger bekannt ist, dass der Arbeitgeber aufgrund seiner Verantwortung im Arbeitsschutz im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung prüfen muss, ob eine Sicherheitsbeleuchtung notwendig ist – auch unabhängig von bestimmten Vorschriften zum sicheren Verlassen einer Arbeitsstätte (auch bei Stromausfall und/oder Brand). Diese Maßnahmen müssen ggf. auch ohne bzw. ergänzend zu einer behördlichen Anordnung ergriffen werden. 

Zweck der Sicherheitsbeleuchtung klären

Wenn im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung über Maßnahmen im Bereich Sicherheitsbeleuchtungen nachgedacht wird, sollte geklärt werden, ob

  • es "nur" darum geht, bei Stromausfall Gefahr drohende Arbeiten sicher abzuschließen und Arbeitsräume zu verlassen oder/und
  • es um die Orientierung im Brandfall geht, also um die Kennzeichnung und Ausleuchtung von Rettungswegen.

Im zweiten Fall sind erheblich höhere Beleuchtungsstärken notwendig. Erschwerend kommt hinzu, dass bei Verrauchung die standardmäßig im oberen Raumbereich montierten Rettungszeichenleuchten recht schnell durch Rauch verdeckt werden. Deswegen dringen viele Experten darauf, in sensiblen Bereichen (z. B. Übernachtungsstätten, weitläufige Versammlungsstätten, Anlagen mit erschwertem Fluchtweg, Schiffbau usw.) unbedingt auch bodennahe nachleuchtende Kennzeichnung einzusetzen. Im Arbeitsstättenbereich bleibt diese Entscheidung i. d. R. in der Verantwortung des Betriebs.

Derartige Gefährdungsbeurteilungen sind besonders dann angebracht, wenn wesentliche Änderungen im Bestand geplant sind. Wenn z. B. große Veranstaltungs- oder Schulungsräume eingerichtet werden, können Sicherheitsbeleuchtungen auch in Betrieben relevant werden, die davon bisher nicht betroffen waren.

Sicherheitsbeleuchtung: Wie gestalten?

Sicherheitsbeleuchtungseinrichtungen können in sehr unterschiedlichen Dimensionen erforderlich sein. Die aufwändigste Form sind Anlagen mit einer Vielzahl von Rettungszeichenleuchten, die über eine zentrale Batterieanlage gespeist werden. Ab einer gewissen Größenordnung bzw. Einstufung wird ein Betrieb darum nicht herum kommen. Bei kleineren Anlagen kommen akkugespeiste Einzelleuchten infrage. Hier ermöglicht der technische Wandel weg von Glüh- oder Leuchtstofflampen hin zu Leuchtdioden schlankere und effizientere Bauweisen, die gegenüber älteren Anlagen erheblich weniger Strom verbrauchen. In besonderen Fällen kann auch ganz auf Leuchten verzichtet werden, weil die erforderlichen Beleuchtungsstärken auch mit nachleuchtenden Kennzeichnungen zu erzielen sind – unter der Voraussetzung, dass die vorherige Aufladung sichergestellt ist.

Nachleuchtende Werkstoffe (Klebebänder und -folien, Metallprofile, Anstrichstoffe) erscheinen auf den ersten Blick oft teuer, sind aber auch schon in geringen Mengen sehr effektiv. Nachleuchtend gekennzeichnete Stufen sorgen schon ohne Ausfall der Allgemeinbeleuchtung in dunklen Ecken für ein sicheres Gefühl. Und wer schon einmal versucht hat, aus einem unbeleuchteten Kellerraum herauszufinden, nachdem jemand am Eingang versehentlich das Licht gelöscht hat, weiß, wie hilfreich schon wenige Lux einer Diode oder einer nachleuchtenden Kennzeichnung sein können.

Sicherheitsbeleuchtung: Praxisbeispiele

  • Eine nächtliche Begehung bei ausgeschalteter Beleuchtung kann besser als viele Überlegungen am Schreibtisch zur Klärung beitragen, was im Notfall an zusätzlicher Beleuchtung sinnvoll oder unverzichtbar ist. Berücksichtigen Sie dabei, was an Streulicht von außen einfällt (Straßenbeleuchtung, Nachbarn) und bei allgemeinem Stromausfall auch nicht zur Verfügung steht.
  • Bei kritischen Situationen, wie z. B. Übernachtungsstätten mit unübersichtlicher Struktur oder besonders schutzwürdigen Personengruppen, kann es sinnvoll sein, mit einer Probeverrauchung (Rauchgenerator der Feuerwehr) zu ergründen, ob eine installierte Sicherheitsbeleuchtung lange genug sichtbar bleibt, um das Gebäude verlassen zu können (ggf. bodennahe Kennzeichnung erforderlich).

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