Absturzgefahr auf Gründächern

Gründächer erfreuen sich wachsender Beliebtheit, denn sie sind ein wichtiger Baustein für gesündere und klimafreundlichere Städte. Doch für den Arbeitsschutz ergibt sich ein Problem: Handwerker müssen das Dach wegen Grün- und Wartungsarbeiten häufiger betreten als es bei anderen Dächern der Fall ist. Die Absturzgefahr für die Beschäftigte, die das Arbeiten in Höhen nicht immer gewohnt sind, ist dabei stets akut.

Dachbegrünungen werden grundsätzlich in zwei Arten unterschieden: Extensivbegrünung und Intensivbegrünung. Extensivbegrünungen kommen in ihrem Erscheinungsbild natürlichen, ungenutzten Flächen nahe. Bei geringen Gründachaufbauten werden niedrigwüchsige Pflanzen verwendet, die sich weitgehend selbst erhalten und auch bei geringer Pflege weiterentwickeln. Intensivbegrünungen dagegen sind wahre Dachgärten, in denen Stauden, Bäume und Rasenflächen wachsen. Insbesondere beim Dachgarten müssen Gärtner und andere Handwerker (zum Beispiel für die Instandhaltung der Bewässerungsanlagen) regelmäßig das Dach betreten. Im Gegensatz zu Bauarbeitern sind diese Fachkräfte aber in der Regel nicht gewohnt, in größeren Höhen zu arbeiten, daher ist die Absturzgefährdung bei diesen Beschäftigten besonders hoch.

Absturzgefahr: Maßnahmenhierarchie

Unternehmen dürfen nur in begründeten Fällen von der vorgeschriebenen Rangfolge bei der Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen abweichen. Technische Sicherheitsmaßnahmen sind deshalb die erste Wahl. Auf Gründächern kann es sich dabei um Abdeckungen, Geländer oder einen Seitenschutz handeln, die auftretende Kräfte aufnehmen und ableiten können. Lassen sich aus arbeitstechnischen Gründen Absturzsicherungen nicht verwenden, müssen an deren Stelle Schutzeinrichtungen zum potenziellen Auffangen abstürzender Beschäftigter vorhanden sein. Hierzu zählen beispielsweise Schutznetze, Schutzwände oder Schutzgerüste. Können Absturzsicherungen und Auffangeinrichtungen nicht angewendet werden oder sind unzweckmäßig, ist eine Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz vorzusehen. Die Verwendung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) setzt eine weitere Gefährdungsbeurteilung für diesen Einzelfall voraus.

Angepasste Sicherungssysteme

Technische Absturzmaßnahmen müssen auf jeden Fall eingesetzt werden, wenn Arbeiten auf Dächern im Abstand von weniger als zwei Metern bis zur Dachkante durchgeführt werden. Bei Extensivbegrünungen reichen Einzelanschlagpunkte oder lineare Anschlageinrichtungen, da bei ihnen der Wartungs- und Pflegeaufwand wesentlich geringer ist und sich daher Handwerker weniger als bei Intensivbegrünungen auf dem Dach aufhalten. Bei Intensivbegrünungen müssen aus genau diesem Grund dagegen Geländer errichtet werden. Sofern das Anbringen von Geländern an der Absturzkante nicht möglich ist, sind als Alternative Schienensysteme oder ähnliche lineare Konstruktionen vorzusehen.

Technisches Problem

Bei der Anbringung dieser Sicherheitsvorrichtungen am Dach muss aber ein technisches Problem berücksichtigt werden: Viele Systeme greifen die Dachabdichtung an und können auch den Pflanzenwuchs auf den Dächern empfindlich stören. Daher sollten auflastgehaltene Systeme ausgewählt werden, die durch die Auflast des Dachbegrünungssystems, des Belags oder durch Gegengewichte gestützt werden.