Trauer am Arbeitsplatz: Wenn ein Kollege stirbt

Jährlich sterben in Deutschland rund 130.000 Menschen im Alter zwischen 15 und 65 Jahren. Die meisten von ihnen sind erwerbstätig. Ihr Tod trifft also auch ihre Kollegen. Oft macht sich dann im Betrieb Sprachlosigkeit breit. Doch trauern heißt auch reden.

Nur wenige Unternehmen sind auf den Umgang mit dem Tod vorbereitet. Tod und Trauer zählen in Deutschland zu den Tabuthemen. Darüber spricht man nicht, dazu gibt es keine Regelungen und Anweisungen.

Doch wenn sich ein tödlicher Arbeitsunfall ereignet, ein Mitarbeiter nach schwerer Krankheit stirbt oder Selbstmord begeht, kommt zur Betroffenheit noch das Gefühl der Hilflosigkeit.

Innerer Ausnahmezustand durch Trauer gefährdet die Arbeitssicherheit

Wer trauert ist in einem inneren Ausnahmezustand. Konzentrationsfähigkeit und Leistungsfähigkeit lassen nach. Aus Sicht des Arbeits- und Gesundheitsschutzes kann dieser Zustand für die Tätigkeit gefährlich werden.

Deshalb kann es wichtig sein, der Belegschaft Zeit zum Trauern und zum Abschiednehmen zu geben und die Möglichkeit von Gesprächen anzubieten.

Trauer mit Respekt begegnen

Trauerfälle sind ein heikles Thema. Deshalb ist es umso wichtiger, in solch einer Situation achtsam und respektvoll zu handeln. Anteilnahme kann auch innerhalb der Belegschaft wichtig sein, denn vor allem nahe Kollegen leiden unter dem Verlust auch auf einer sehr emotionalen und persönlichen Ebene.

Wenn ein Kollege stirbt - korrekte Vorgehensweise für den Trauerfall planen

Ulrich Welzel, Unternehmensberater und ehrenamtlicher Hospizbegleiter, schlägt beim Tod eines Mitarbeiters der Geschäftsführung folgende Vorgehensweise vor:

  • Hinterbliebene unmittelbar nach dem Tod des Mitarbeiters besuchen und kondolieren.
  • Kondolenzschreiben persönlich verfassen und von Hand auf neutrales Papier schreiben.
  • Traueranzeige in der Zeitung schalten.
  • Kranz oder Blumen fürs Grab besorgen.
  • Direkte Kollegen für die Beerdigung bzw. Trauerfeier freistellen.
  • An der Beerdigung bzw. Trauerfeier teilnehmen.
  • Trauerrede – in Absprache mit den Hinterbliebenen – vorbereiten.
  • Formalität mit den Hinterbliebenen nach 1–2 Wochen besprechen.
  • Noch offene Vergütungsansprüche des Verstorbenen großzügig regeln.

Richtiges Verhalten nach schweren und tödlichen Unfällen

Nach den unmittelbaren Rettungs- oder Sicherungsmaßnahmen bei einem Arbeitsunfall gibt es eine ganze Reihe an Aufgaben, die intern und gegenüber Behörden, Angehörigen und Öffentlichkeit wahrgenommen werden müssen.


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