Gefahrstoff- und Betriebssicherheitsverordnung wird geändert

Voraussichtlich im Dezember sind Änderungen der Gefahrstoff-, Betriebssicherheits- und anderer Arbeitsschutzverordnungen zu erwarten. Es ist eine weitere "Welle", die die EU-weit gültigen Anforderungen an die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP- oder GHS-Verordnung) in deutsche Vorschriften umsetzt.

Auch durch die EU-Biozid-Verordnung werden Anpassungen von Arbeitsschutzvorschriften nötig. Änderungen ergeben sich v. a. in folgenden Vorschriften:

  • Gefahrstoffverordnung,
  • Betriebssicherheitsverordnung.

Änderungen der Gefahrstoffverordnung

In der Begründung zu den Änderungen heißt es: "Die Änderungen der Gefahrstoffverordnung umfassen im Wesentlichen eine 1:1 Umsetzung der Begriffe an die neuen europäischen Vorgaben zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung".

Dadurch ergeben sich z. B. für reproduktionstoxische (fruchtschädigende und fruchtbarkeitsgefährdende) Stoffe Änderungen: "Sie werden bereits jetzt von der Gefahrstoffverordnung erfasst. Allerdings beschränken sich bestimmte Anforderungen bisher auf die Fruchtbarkeitsgefährdung. Diese speziellen Regelungen werden dahingehend angepasst, dass die Schutzmaßnahmen generell für alle reproduktionstoxischen also auch die fruchtschädigenden Gefahrstoffe Anwendung finden." Und weiter heisst es in der Brgeündung:

"Die Gefahrstoffverordnung legt nunmehr die [mutterschutzrechtlichen] Schutzmaßnahmen konkret fest. So ist nunmehr sicherzustellen, dass vom Arbeitsplatz abgesaugte mit fruchtschädigenden Gefahrstoffen belastete Luft nicht in Arbeitsbereiche zurückgeführt wird."

Änderungen der Betriebssicherheitsverordnung

Änderungen der Betriebssicherheitverordnung betreffen "neu aufgenommene Regelungen, insbesondere hinsichtlich der Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen, bei denen sich in der Praxis Anpassungsbedarf gezeigt hat. Die Änderungen [...] erleichtern jedoch [...] die Anwendung in der Praxis" (Bundesministerium für Arbeit und Soziales).

Wichtig ist auch folgende Erleichterung: "Die Änderungen der Betriebssicherheitsverordnung betreffen die Prüfung bestimmter Arbeitsmittel durch ,befähigte Personen'. Dieser Personenkreis wird zukünftig ausgeweitet, da nicht mehr zwingend eine technische Berufsausbildung gefordert wird, sondern die Sachkunde auch über die im Laufe des Berufslebens erworbenen speziellen technischen Kenntnisse nachgewiesen werden kann", so die Begründung der Bundesregierung.

Welche Arbeitsschutzvorschriften werden noch geändert?

Kleinere Änderungen ergeben sich in der:

  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge und der
  • Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen.

Hier finden Sie den genauen Wortlaut der Änderungsverordnung und die Begründung der Bundesregierung für die anstehenden Änderungen.