Gesundheit: Weichmacher in Mousepads

Handy-Hülle, Kopfhörer und Mousepads nutzt fast jeder jeden Tag. Chic sollen sie aussehen und bequem sein. Doch in Weichplastik stecken auch verbotene Weichmacher.

Das Umweltbundesamt weist auf einen Test des C’t-Magazins hin. Dabei wurde festgestellt, dass Computer- und Handy-Zubehör, wie Tastatur, Mousepad, Kopfhörer, Aufladekabel oder Handyhülle, Stoffe enthalten kann, die der Gesundheit schaden. Bei Hüllen für Tablets und anderen Accessoires aus Kunststoff dürfte es kaum anders sein.

Ein Drittel der Produkte enthielt gefährliche Weichmacher

In einem Drittel der getesteten Produkte kamen Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) sowie die Weichmacher DEHP und SCCP vor. Dabei ist SCCP europaweit – auch in Importprodukten – verboten. Gefährlich sind Weichmacher vor allem dann, wenn sie mit der Haut oder den Schleimhäuten in Kontakt kommen.

PAK als Bestandteil von Weichmachern

PAK kommen auch in Tabakrauch oder gegrillten Lebensmitteln vor. Sie werden selten gezielt hergestellt, können aber Bestandteil von Weichmacherölen sein. Wenn sie daraus nicht entfernt werden, gelangen sie in Weichplastiken oder Gummis.

Neuer PAK-Grenzwert ab 2015

Einige PAK-Stoffe sind krebserregend. Ab 2015 gilt, dass Produkte, die mit der Haut in Kontakt kommen, den neuen PAK-Grenzwert von 1 mg/kg nicht mehr überschreiten dürfen.

Weichmacher kann man riechen, aber nicht immer

Kunststoff riecht oft scheußlich. Wer ein Geschäft betritt, in dem viele Produkte aus Weichplastik verkauft werden – ob Schuhe, Computerzubehör oder Haushaltsartikel –, hat diesen Geruch wahrscheinlich schon einmal wahrgenommen. Was ungesund ist, kann unangenehm riechen, muss aber nicht. So ist SCCP z. B. geruchlos.

Besonders besorgniserregende Weichmacher drin? Abfragen hilft

Ob ein Produkt einen gefährlichen Weichmacher enthält, lässt sich am einfachsten online prüfen. Dafür gibt man auf dem  Informationsportal zur Chemikalienverordnung REACH im Online-Formular den Strichcode des Produktes ein. Enthält das Produkt besonders besorgniserregende Chemikalien, muss das der Hersteller auf diese Anfrage hin mitteilen.

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