Die wichtigsten Fakten zu Sonnenbrillen bei der Arbeit

Der Klimawandel verstärkt auch die UV-Strahlenbelastung am Arbeitsplatz. Sonnenbrillen werden daher bei Tätigkeiten im Freien zunehmend unverzichtbar. Aber was ist beim Tragen und der Auswahl der richtigen Brille zu beachten? Dazu gibt das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) wichtige Tipps.

Am Arbeitsplatz können nicht nur Späne, Schmutzpartikel und Staub die Augen der Beschäftigten gefährden, sondern auch die diversen Belastungen durch die Sonneneinstrahlung. Für den Schutz gegen Gefährdungen wie Blendung und UV-Strahlen ist eine Sonnenbrille ein Muss. Dabei sollten aber folgende Punkte beachtet werden:

UV-Schutz: Sonnenbrillen müssen vor allem ausreichenden UV-Schutz bieten. Dafür sollte eine Sonnenbrille alle UV-Strahlen bis zu einer Wellenlänge von mindestens 400 Nanometern filtern. Brillen mit der Kennzeichnung "UV-400“ sind daher besonders zu empfehlen, da sie die gesamte UV-Strahlung bis 400 Nanometer ausreichend filtern. Angaben auf Brillen-Etiketten wie „UV400“ oder „100 Prozent UV-Schutz“ sind aber leider in der Regel nicht immer vertrauenswürdig, da ihre Angaben nicht durch unabhängige Stellen kontrolliert wurden. Markierungen mit DIN EN ISO 12312-1 oder DIN EN 172 geben dagegen verlässliche Hinweise auf normgerechten UV-Schutz.

CE-Kennzeichen: Das CE-Zeichen müssen alle Sonnenbrillen tragen, die in Deutschland verkauft werden: Ein CE-Kennzeichen signalisiert (bzw. sollte signalisieren), dass die Brille einen UV-Schutz von immerhin bis zu 380 Nanometer hat und sie den geltenden EU-Richtlinien entspricht. Aber leider gilt auch hier: Überprüft wird die Richtigkeit dieser Angaben nur vom Hersteller, von sonst niemand.

Tönung der Sonnenbrille sagt nichts über UV-Schutz aus

Blendung: Die Tönung bzw. die Höhe der Tönungsstufe dagegen sagt nichts über den UV-Schutz aus. Wichtig ist die Tönung aber um Blendung zu vermeiden. Je heller das Licht, desto dunkler sollte die Brille sein. Vorsicht aber bei zu dunkler Tönung: Sehr dunkle Brillen sind für den Straßenverkehr bzw. das Steuern von Fahrzeugen nicht tauglich und sind daher auch für berufliche Fahrtätigkeiten nicht zugelassen.

Tragekomfort: Eine Sonnenbrille sollte so sitzen, dass sie die Augen möglichst vollständig abdeckt und möglichst nah an den Augen anliegt. Breitere Bügel schützen besser vor seitlichem Streulicht als schmale.

Wahl der richtigen Sonnenbrille ist abhängig vom Arbeitsplatz

Angepasst an Tätigkeit: Auf dem Wasser oder im Hochleitungsbau benötigen Beschäftigte eine andere Sonnenbrille als auf der Baustelle oder bei Forstarbeiten. Abhängig ist die Auswahl von zwei Faktoren: Zum einen die Intensität der Sonnenstrahlung und zum anderen wie viel Strahlung am Arbeitsplatz reflektiert wird.

Sonnenbrille vom Betrieb: Eine Sonnenschutzbrille in Sehstärke ist leider nur eine freiwillige Unternehmensleistung. Zwar müssen die Betriebe ihren Beschäftigten eine Persönliche Schutzausrüstung kostenfrei zur Verfügung stellen, das heißt aber nicht zwangsläufig, dass dies auch Sonnenbrillen in Sehstärke sein müssen. Ein einfacher Sonnenbrillenaufsatz auf einer normalen Brille reicht zum Beispiel auch. Letztendlich muss der Arbeitgeber dies im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung prüfen und sich für eine an die Arbeitsverhältnisse optimal angepasste Lösung entscheiden. Bei der Auswahl des richtigen Schutzes hilft die DGUV-Regel 112-192 „Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz“.