• Beratung des Arbeitgebers zur hygienegerechten und erschwernisfreien Nutzung von Arbeitsräumen, Arbeitsmitteln, Ausrüstungen und Arbeitsstoffen,
  • Beratung zur Gestaltung belastungs- und beanspruchungsoptimaler Arbeitsaufgaben und Arbeitsabläufe sowie zu einem geregelten Wechsel zwischen Arbeitsphasen und Arbeitspausen,[1]
  • Motivation der Beschäftigten zum sinnvollen Wechsel zwischen den Körperhaltungen Sitzen, Stehen und Gehen,
  • Mitwirkung und Beratung bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen im Rahmen der Gefährdungs- und Belastungsanalyse (z. B. Beleuchtung am Arbeitsplatz mit Monitor),
  • Hilfe beim Erlernen effektiver Strategien zur Stressbewältigung,
  • Beratung zu rehabilitativen Maßnahmen, z. B. bei erforderlichem belastungsbedingten Arbeitsplatzwechsel, zum Einsatz nach längerer Erkrankung, zur Eingliederung bei Behinderung,
  • Beratung zu Maßnahmen der Ersten Hilfe in Notfallsituationen beim Ausüben der Tätigkeit im Büro,
  • Vorschläge zu organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen des Infektionsschutzes bezüglich gefährlicher Viren (z. B. SARS-CoV-2 Erreger),
  • Durchführung von Arbeitsmedizinischer Vorsorge entsprechend der Gefährdungs- und Belastungsanalyse. Für die genannten Tätigkeiten von Verwaltungsfachangestellten kommt auf Verlangen des Arbeitgebers ggf. folgende Vorsorge nach ArbMedVV in Abhängigkeit von der Belastung als Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge infrage:[2]
 
Wichtig

Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge nach ArbMedVV unter Einbeziehung der DGUV-Empfehlungen für arbeitsmedizinische Anamnese, Untersuchung und Beratung der Verwaltungsfachangestellten

  • DGUV Empfehlung "

    "Tätigkeiten an Bildschirmgeräten": Beeinträchtigung des Sehvermögens der Beschäftigten am Monitor von Büroarbeitsplätzen;

  • DGUV Empfehlung "Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung"
  • DGUV Empfehlung "Belastungen des Muskel- und Skelettsystems einschließlich Vibrationen": Überbeanspruchung des Muskel-Skelett-Systems sowie der Wirbelsäule durch Heben und Tragen schwerer Lasten verbunden mit Zwangshaltungen (z. B. in Archiven von Stadtverwaltungen);
  • DGUV-Leitfaden "Psychische Belastungen": Burnout-Syndrom: Emotionale Erschöpfung, Depression, reduzierte Leistungsfähigkeit.

Darüber hinaus kann sich bei bestimmten Tätigkeiten über den Anhang zu ArbMedVV hinaus Wunschvorsorge mit dem Schwerpunkt der psychischen Belastung und Beanspruchung ergeben.

Weiterhin ist es bei Vorliegen der entsprechenden arbeitsrechtlichen Grundlagen bzw. nach Vereinbarung mit dem Unternehmen zweckmäßig, folgende Eignungsbeurteilung zu veranlassen:

  • DGUV Empfehlung "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten": Beeinträchtigung des Seh- und Hörvermögens beim Führen von Kraftfahrzeugen zum Kunden im Außendienst (Fahrerlaubnisverordnung).

Die ausgewiesene Eignungsbeurteilung (kursiv) wird über die "Fürsorgepflicht" des Auftraggebers in Arbeitsverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen gesondert geregelt.

[1] Joiko/Schmauder/Wolff: Psychische Belastung im Berufsleben: Erkennen und Gestalten, 5. Aufl. BAUA 2010.
[2] DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen, 1. Aufl. 2022.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge