Zusammenfassung

 
Begriff

Ortsfeste Treppen – kurz Treppen – sind im Gegensatz zu beweglichen Treppen fest im Gebäude oder an Maschinen vorgebaute Aufstiege mit Stufen und Geländer sowie ggf. Plattform.

Ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal bei festen Treppen ist die Ausbildung bzw. die Führung der Lauflinie im Treppengrundriss, die als gedachte Linie den üblichen Weg eines Treppenbenutzers vorsieht. Die Steigung von Treppen liegt zwischen 20° und 45°, wobei der Bereich zwischen 30° und 38° bevorzugt werden sollte.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung
  • Musterbauordnung (MBauO)
  • Bauordnungen der Länder
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • ASR A1.8 "Verkehrswege"
  • DGUV-R 208-005 "Treppen"
  • EN ISO 14122-1 "Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen; Teil 1: Wahl eines ortsfesten Zuganges zwischen zwei Ebenen"
  • EN ISO 14122-3 "Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen; Teil 3: Treppen, Treppenleitern und Geländer"
  • DIN 18065 "Gebäudetreppen"

1 Treppenbauformen

1.1 Gerade Treppe

Die gerade Treppe hat einen oder mehrere Treppenläufe mit jeweils gerader Lauflinie, die durch Zwischenpodeste miteinander verbunden sind. Die Steigungen liegen vorzugsweise zwischen 30° und 38°. Übliche Bauformen sind einläufige und mehrläufige Treppen. Mehrläufige Treppen können gewinkelt oder gegenläufig sein (vgl. Abb. 1).

Abb. 1: Zweiläufige gegenläufige Treppe mit Zwischenpodest

1.2 Gewendelte Treppe

Die gewendelte Treppe ist eine Treppe, deren Lauflinie eine nicht geschlossene Kurve (z. B. Kreissegment, Ellipsensegment) ist oder deren Lauflinie aus solchen Teilstücken zusammengesetzt ist. Eine Treppe mit geraden Läufen, die am Antritt oder Austritt gewendelt ist, wird als teilgewendelte, z. B. "viertelgewendelt" bezeichnet (vgl. Abb. 2).

Abb. 2: Schematische Darstellung gewendelter Treppenläufe

1.3 Wendeltreppe

Die Wendeltreppe ist eine Treppe, deren Lauflinie eine geschlossene Kurve (z. B. Kreis, Ellipse) ist, mit einer ebenso ausgebildeten Öffnung im Treppenzentrum; man spricht hier vom offenen Treppenauge. In der Lauflinie soll das Steigungsverhältnis dem einer geradläufigen Treppe mit Stufenabmessungen nach der Schrittmaßformel entsprechen.

1.4 Spindeltreppe

Die Spindeltreppe ist eine Sonderausführung der Wendeltreppe, deren Lauflinie ein Kreis ist. Die Stufen sind an einer Säule (Spindel) im Treppenzentrum angebracht; man spricht in diesem Fall vom geschlossenen Treppenauge (vgl. Abb. 3).

Abb. 3: Spindeltreppe

1.5 Steiltreppe

Die Steiltreppe ist eine Sonderform der geraden Treppe (Normaltreppe) mit wesentlich größerem Steigungswinkel bis 45°. Als Treppe zu maschinellen Einrichtungen wird sie auch Hilfstreppe genannt.

2 Unfallgeschehen und Unfallvermeidung

2.1 Unfallgeschehen

Nach der Unfallstatistik der gewerblichen Berufsgenossenschaften ereignen sich jährlich etwa 50.000 meldepflichtige Unfälle auf Treppen in gewerblichen Unternehmen. Etwa 2.000 der Unfälle sind so schwerwiegend, dass bleibende Körperschäden eintreten; etwa 40 Unfälle verlaufen tödlich.

 
Wichtig

Die wichtigsten Erkenntnisse

  • Generell waren überproportional zur Anzahl verbauter Treppen gewinkelte Treppen betroffen.
  • Die meisten der untersuchten Unfälle ereigneten sich auf Treppen ohne gravierende (unfallauslösende) bauliche Mängel und zwar beim Abwärtsgehen, v. a. am Treppenanfang und -ende. Hierbei waren v. a. übermäßige Eile, Nichtbenutzen des Handlaufes und Tragen von ungeeignetem Schuhwerk zu verzeichnen.
  • Wenn Treppen bauliche Mängel aufwiesen, dann meistens durch zu geringe Stufentiefen, durch ausgearbeitete/ausgebrochene Stufenkanten und ungleiche Stufenabstände und zu hoch stehende Stufenkantenprofile.
  • Abgestellte Gegenstände auf der Treppe, aber auch unzureichende Beleuchtung haben das Unfallgeschehen gefördert.

2.2 Unfallvermeidung

Unfälle lassen sich vermeiden, wenn die folgenden Punkte beachtet werden:

 
Praxis-Tipp

Planung und Benutzung von Treppen

  • möglichst gerade Treppen ohne gewinkelte Läufe einplanen,
  • auf Treppen konzentriert und ohne Hast gehen,
  • immer den Handlauf benutzen,
  • Treppen von Gegenständen frei halten,
  • beim Transport von Gegenständen auf freie Sicht achten,
  • Treppen nicht in Hauptnutzungszeiten reinigen,
  • für ausreichende Beleuchtung sorgen,
  • Außentreppen vor Witterungseinflüssen schützen,
  • Schäden an Treppen sofort beheben.

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