• Beratung zur Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemeinsam mit dem Betriebsarzt und Ableitung präventiver, korrektiver und individueller Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie zur Gesundheitsförderung,
  • Identifizieren, Analysieren, Beurteilen und Dokumentieren von Risiken durch physikalische, chemische und biologische Gefährdungs- und Belastungsfaktoren sowie durch physische und psychische einschl. psychosoziale Belastungen der Beschäftigten im Straßen-, Rohrleitungs-, Tunnel- und Kanalbau,
  • Vorschläge bezüglich des Einsatzes von Rationalisierungsmitteln zum Abbau körperlich schwerer Arbeit sowie hinsichtlich alternativer Lösungen für den Einsatz von Dieselfahrzeugen im Tunnelbau,[1]
  • Hinweise zur Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnisses,
  • Mitwirkung bei Schulungen der Führungskräfte im Unternehmen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung,
  • Vorbereiten und Gestalten sicherer, gesundheits- und menschengerechter Arbeitsplätze und Arbeitsstätten und in diesem Zusammenhang Hilfestellung bei Auswahl und Einsatz von CE-gekennzeichneten Anlagen, Maschinen und Geräten,
  • Beratung zum Einsatz lärm- und schwingungsarmer Maschinen, Geräte und Werkzeuge,
  • Unterstützung bei der Gestaltung der Arbeitsorganisation und der Arbeitsaufgaben sowie der personellen und sozialen Bedingungen,
  • Anregungen zur Erstellung von Betriebsanweisungen und Arbeitsunterweisungen.
[1] Chromy: Arbeit und Sicherheitsanforderungen im modernen Tunnelbau, Tiefbau 114 (2002) 11, S. 594-600.

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