• Begehung der Arbeitsstätten und Mitwirkung bei der Durchführung von Analysen der Gefährdungen und ihre Beurteilung;
  • Beratung zum Schutz gegenüber mechanischen Gefährdungen an sich bewegenden ungeschützten oder nur teilweise geschützten Maschinenelementen (z. B. Sägen, Fräsen);
  • Erstellen von Betriebsanweisungen für Verfahren und Gefahrstoffe sowie entsprechende Unterweisung der Beschäftigten;
  • Beratung bei der richtigen Auswahl, Handhabung, regelmäßigen Wartung und Lagerung persönlicher Schutzausrüstungen (partikelfiltrierende Halbmasken, Filtriergeräte, wärmeisolierende Handschuhe);
  • Prüfung der Wirksamkeit der Lüftung und Absaugung;
  • Beratung bei der Auswahl und dem Einsatz emissionsarmer Arbeitsstoffe (Einsatz wasserlöslicher Lacke und Farben), Arbeitsmittel sowie staubarmer Arbeitsverfahren;
  • Hinweise zur Anwendung des GHS-Spaltenmodells 2020 zur Prüfung der Substitution von Gefahrstoffen;
  • Beratung zum vorbeugenden Brand- und Explosionsschutz bei Silos, Filter- und Lackieranlagen sowie Holzfeuerungen;
  • Beratung zu Auswahl und Einsatz lärmarmer Maschinen und Arbeitsverfahren;
  • Beratung zum ergonomisch günstigen Heben und Tragen von Lasten;
  • Prüfung der ordnungsgemäßen Lagerung der Arbeits- bzw. Gefahrstoffe und Beratung bei der Erarbeitung des Gefahrstoffverzeichnisses;
  • Beratung zum hygienischen Verhalten im Arbeitsbereich;
  • Unterstützung bei der Beschaffung der erforderlichen Arbeitsschutzvorschriften;
  • Beratung zu Notfallmaßnahmen und Maßnahmen der Ersten Hilfe beim Ausüben der Tätigkeit.

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