Richtlinie 2009/125/EG – Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (Ökodesign-Richtlinie)
Fassung 17.11.2023
Fundstelle ABl. L 2023/2533 vom 22.11.2023
Änderung Verordnung (EU) 2023/2533 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz

Es werden Ökodesign-Anforderungen für das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme von mit Netzstrom betriebenen elektrischen und gasbetriebenen Haushaltswäschetrocknern festgelegt. Erfasst werden auch Einbau-Haushaltswäschetrockner, Mehrtrommel-Haushaltswäschetrockner und mit Netzstrom betriebene elektrische Haushaltswäschetrockner, die auch mit Batterien betrieben werden können.

Die neuen Anforderungen gelten ab dem 01.07.2025.

 

 
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 – REACH
Fassung 13.11.2023
Fundstelle ABl. L 2023/2482 vom 14.11.2023
Änderung Anhang XIV
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz In Anhang XIV wird der Eintrag Nr. 4 für den Stoff Di(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) angepasst.

 

 
Verordnung (EU) Nr. 517/2014 – F-Gase-Verordnung
Fassung 26.10.2023
Fundstelle ABl. L 2023/2432 vom 10.11.2023
Änderung Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2432
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz In dem Beschluss werden für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024 die Referenzwerte für jeden Hersteller/Einführer, der gemäß der F-Gase-Verordnung gemeldete Mengen teilfluorierter Kohlenwasserstoffe ab dem 01.01.2024 in Verkehr bringt, festgelegt. Die Referenzwerte finden sich im Anhang des Beschlusses. Er richtet sich an insgesamt 2.150 Adressaten, die im Einzelnen aufgelistet werden.

 

 
Verordnung (EU) Nr. 528/2012Biozid-Verordnung
Fassung 27.11.2023
Fundstelle ABl. L 2023/2648 vom 29.11.2023
Änderung Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2648
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz Silberzeolith (CAS-Nr.: 130328-18-6) wird nicht als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 4 (Lebens- und Futtermittelbereich) genehmigt.
Fassung 24.11.2023
Fundstelle ABl. L 2023/2622 vom 28.11.2023
Änderung Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2622
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz Silber-Zink-Zeolith (CAS-Nr.: 130328-20-0) wird nicht als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 4 (Lebens- und Futtermittelbereich) genehmigt.
Fassung 24.11.2023
Fundstelle ABl. L 2023/2619 vom 27.11.2023
Änderung Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2619
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz Das Ablaufdatum der Genehmigung von Salzsäure zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 2 (Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen und Tieren bestimmt sind) wird auf den 31.10.2026 verschoben.

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