Richtlinie 2009/125/EG – Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (Ökodesign-Richtlinie) | |
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Fassung | 17.11.2023 |
Fundstelle | ABl. L 2023/2533 vom 22.11.2023 |
Änderung | Verordnung (EU) 2023/2533 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Es werden Ökodesign-Anforderungen für das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme von mit Netzstrom betriebenen elektrischen und gasbetriebenen Haushaltswäschetrocknern festgelegt. Erfasst werden auch Einbau-Haushaltswäschetrockner, Mehrtrommel-Haushaltswäschetrockner und mit Netzstrom betriebene elektrische Haushaltswäschetrockner, die auch mit Batterien betrieben werden können. Die neuen Anforderungen gelten ab dem 01.07.2025. |
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 – REACH | |
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Fassung | 13.11.2023 |
Fundstelle | ABl. L 2023/2482 vom 14.11.2023 |
Änderung | Anhang XIV |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | In Anhang XIV wird der Eintrag Nr. 4 für den Stoff Di(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) angepasst. |
Verordnung (EU) Nr. 517/2014 – F-Gase-Verordnung | |
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Fassung | 26.10.2023 |
Fundstelle | ABl. L 2023/2432 vom 10.11.2023 |
Änderung | Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2432 |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | In dem Beschluss werden für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024 die Referenzwerte für jeden Hersteller/Einführer, der gemäß der F-Gase-Verordnung gemeldete Mengen teilfluorierter Kohlenwasserstoffe ab dem 01.01.2024 in Verkehr bringt, festgelegt. Die Referenzwerte finden sich im Anhang des Beschlusses. Er richtet sich an insgesamt 2.150 Adressaten, die im Einzelnen aufgelistet werden. |
Verordnung (EU) Nr. 528/2012 – Biozid-Verordnung | |
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Fassung | 27.11.2023 |
Fundstelle | ABl. L 2023/2648 vom 29.11.2023 |
Änderung | Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2648 |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Silberzeolith (CAS-Nr.: 130328-18-6) wird nicht als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 4 (Lebens- und Futtermittelbereich) genehmigt. |
Fassung | 24.11.2023 |
Fundstelle | ABl. L 2023/2622 vom 28.11.2023 |
Änderung | Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2622 |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Silber-Zink-Zeolith (CAS-Nr.: 130328-20-0) wird nicht als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 4 (Lebens- und Futtermittelbereich) genehmigt. |
Fassung | 24.11.2023 |
Fundstelle | ABl. L 2023/2619 vom 27.11.2023 |
Änderung | Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2619 |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Das Ablaufdatum der Genehmigung von Salzsäure zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 2 (Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen und Tieren bestimmt sind) wird auf den 31.10.2026 verschoben. |
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