• Durchführung von Analysen zu vorhandenen Gefährdungen und Belastungen der Beschäftigten in Unterrichtsräumen, Räumen für die Fachausbildung, in Labors und Werkstätten und ihre Beurteilung gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit,[1]
  • Beratung bei der Auswahl und dem Einsatz von Gefahrstoffen/biologischen Arbeitsstoffen (z. B. Gefahrstoffkataster, ggf. Persönliche Schutzausrüstung, Einsatz von Stoffen mit geringem gesundheitlichen Risiko),
  • sollte der Einsatz radioaktiver Stoffe mit geringem gesundheitlichen Risiko in Bildungseinrichtungen erforderlich sein, sind vom Betriebsarzt bezüglich der betreffenden Stoffe/Vorrichtungen die erforderlichen medizinischen Aktivitäten einzuleiten,
  • von der Leitung der Bildungseinrichtung ist ein Strahlenschutzbeauftragter zu bestellen, zu qualifizieren und der Behörde mitzuteilen,
  • Ermittlung der hautgefährdenden Tätigkeiten in der Bildungseinrichtung durch Hautverschmutzung, Feuchtarbeit oder hautgefährdende Stoffe und Beratung zur Realisierung technischer, organisatorischer und personengebundener Maßnahmen,
  • Erstellung eines Hautschutz- und Hygieneplans mit Einsatz von Schutz-, Reinigungs- und Pflegemitteln,
  • Beratung der Bildungseinrichtungen zur hygienegerechten und erschwernisfreien Nutzung von Unterrichtsräumen, Räumen für die Fachausbildung, von Labors und Werkstätten,
  • Hinweise zur Anpassung von Hygieneplänen, z. B. zum Schutz gegen SARS-CoV-2 in Schulen,
  • Unterstützung bei der Einrichtung eines Krisenstabs zur Koordination und Kontrolle von Infektionsschutzmaßnahmen,
  • Mitwirkung und Beratung bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen im Rahmen der Gefährdungs- und Belastungsanalyse (z. B. Beleuchtung am Arbeitsplatz mit Monitor),
  • Hilfe beim Erlernen effektiver Strategien zur Stressbewältigung,
  • Beratung zu rehabilitativen Maßnahmen, z. B. bei erforderlichem belastungsbedingten Arbeitsplatzwechsel, zur Wiedereingliederung nach längerer Erkrankung/bei Behinderung,
  • Beratung zu Maßnahmen der Ersten Hilfe in Notfallsituationen beim Ausüben der Tätigkeit in Bildungseinrichtungen,
  • Durchführung von allgemeinen ärztlichen Untersuchungen und Arbeitsmedizinischer Vorsorge auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung. Für die genannten Tätigkeiten von Lehrern kommen nach ArbMedVV gemäß Abstimmung mit dem Arbeitgeber in Abhängigkeit von der Belastung folgende Kategorien als Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge infrage:[2]
 
Wichtig

Pflicht- und Angebotsvorsorge nach ArbMedVV unter Einbeziehung der DGUV-Empfehlungen für arbeitsmedizinische Anamnese, Untersuchung und Beratung bei Tätigkeiten von Lehrern aufgrund der typischen Gefährdungen durch

  • DGUV "Lärm": Lärmbelastung der Sportlehrer in Sport- und Schwimmhallen sowie während des Unterrichtens durch Störgeräusche in benachbarten Klassenzimmern; darüber hinaus Stimm- und Kehlkopfprobleme durch ständig lautes Sprechen der Lehrer (Lombard-Effekt);[3]
  • DGUV "Gefährdung der Haut": Beeinträchtigung und Erkrankung der Haut durch Tätigkeiten in Lehrlabors;
  • DGUV "Tätigkeiten an Bildschirmgeräten": Beeinträchtigung des Sehvermögens der Beschäftigten am Monitor an diversen Bildschirmarbeitsplätzen in Bildungseinrichtungen;
  • DGUV Empfehlung "Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung": Übertragung von Infektionskrankheiten durch Schüler, weitere Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige in Schulen;
  • DGUV Empfehlung "Belastungen des Muskel-Skelett-Systems einschließlich Vibrationen": Gefahr der Überbeanspruchung der Wirbelsäule durch ständiges Stehen während des Unterrichtens;
  • DGUV Leitfaden "Psychische Belastungen": Burnout-Syndrom. Emotionale Erschöpfung, Depression, reduzierte Leistungsfähigkeit;
  • Suchterkrankungen: Süchtige Verhaltensweisen und Verhaltensänderungen.

Darüber hinaus kann sich bei bestimmten Tätigkeiten über den Anhang ArbMedVV hinaus Wunschvorsorge mit dem Schwerpunkt der psychischen Belastung und Beanspruchung ergeben.

[1] Paridon/Kaufmann/Schleicher/Blume/Hundeloh/Portune, Kurzcheck-Fragebogen zur Erfassung der psychischen Belastungen bei Lehrkräften, prävention 03/2010, 33, S. 74-77.
[2] DGUV Empfehlungen für Arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen, 1. Aufl. 2022,
[3] Gardke, Pressekontakt Griffiths Consulting, Lärm im Klassenzimmer macht Lehrer krank, 2012.

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