Psychosoziale Fachkräfte sind nicht flächendeckend in den Einsatzorganisationen tätig bzw. vorhanden. Umso wichtiger ist es, in der eigenen Einsatzorganisation sogenannte Peers in entsprechender Anzahl vorzuhalten, die in die Struktur der PSNV eingebunden werden. Was sich hinter dem Begriff Peer verbirgt und wie das Konzept der Peers funktioniert, ist nachfolgend dargestellt. Peer bedeutet "Gleicher oder Gleiche unter Gleichen" im Sinne von gleichrangig und dazugehörig. Ein Peer ist eine Person, die
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Abb. 13
"Peer" bedeutet: "Gleicher oder Gleiche unter Gleichen".
eigene Einsatzerfahrung mitbringt und ihre persönliche Sozialkompetenz durch verschiedene Schulungen im psychosozialen Bereich erweitert hat. Durch den "Stallgeruch", d. h. selbst über Einsatzerfahrung zu verfügen, erlangen Peers einen besseren Zugang zu betroffenen Einsatzkräften sowie eine breitere Akzeptanz. Im Teameinsatz unterstützt er oder sie die psychosoziale Fachkraft und "bricht das Eis", um z. B. den Zugang zu weiteren PSNV-Maßnahmen vorzubereiten und zu erleichtern. Peers verfügen neben fachlich fundierten Kenntnissen der PSNV für die Zielgruppe der Einsatzkräfte über umfassende und langjährige Erfahrung als haupt- oder ehrenamtliche Einsatzkraft. In ihrer Funktion sind sie ehrenamtlich oder im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben (z. B. im öffentlichen Dienst, bei Einsatzorganisationen oder den Kirchen) tätig.
Tätigkeits- und Kompetenzprofil für Peers
Zielgruppen der als Peers speziell geschulten Einsatzkräfte sind die Einsatzkräfte der unterschiedlichsten Einsatzorganisationen.
Peers
- wirken bei der Vorbereitung und Umsetzung primärpräventiver Maßnahmen im Einsatzwesen (Schulungen, Beratung, Konzeptentwicklung etc.) mit,
- wirken bei der Vorbereitung und Implementierung von Organisationseinheiten der psychosozialen Prävention im Einsatzwesen (beispielsweise Einsatznachsorgeteams) mit,
- beraten Führungskräfte (die psychosozialen Belange der Einsatzkräfte betreffend),
- nehmen bei Einsatzkräften Bedürfniserhebungen ("Was möchte die Einsatzkraft?) vor und identifizieren belastete Einsatzkräfte,"
- wirken bei der Vorbereitung und Umsetzung methodisch-strukturierter Maßnahmen der Einsatzbegleitung und Einsatznachsorge mit,
- vermitteln zwischen Einsatzkräften und psychosozialen Fachkräften bzw. Gesundheits- und Sozialdiensten in den Einsatzorganisationen.
Eignung zum Peer
Denkbar ist, dass jemand in der eigenen Einsatzorganisation Interesse daran hat, als Peer tätig zu werden. Bei der Prüfung der Eignung zum Peer sollten u. a. folgende Kriterien Beachtung finden:
- eigenes Interesse an der Arbeit als Peer
Kommunikationsfähigkeit, d. h.:
- die Fähigkeit, auf andere zugehen zu können
- die Bereitschaft, Gespräche mit anderen zu führen, und zuhören zu können
- keine Arroganz oder Überheblichkeit
- sicheres Umgehen mit Widerständen (kein sofortiges Zurückziehen)
emotionale Intelligenz, d. h.:
- ein gesundes Maß an Empathie, also Einfühlsamkeit für die Situationen, in denen sich andere Personen gerade befinden
- Verschwiegenheit, Vertrauenswürdigkeit
- an der richtigen Stelle schweigen können
- Verständnis für die Situation, ohne übertriebenes Helfersyndrom
- gutes Auffassungsvermögen,
- Distanzfähigkeit
- Belastbarkeit (Fähigkeit zum angemessenen Umgang mit Stress)
- sicheres Auftreten
- Teamfähigkeit
Grundsätzlich sollte die Auswahl und Mitarbeit von Peers in einem Team zur Psychosozialen Notfallversorgung mit dem Schwerpunkt der Betreuung von Einsatzkräften über die jeweilige Teamleitung erfolgen. Wichtig ist zudem, dass die Leitung der jeweiligen Einsatzorganisation sowie die Unternehmerin bzw. der Unternehmer Kenntnis von der Tätigkeit einer Einsatzkraft als Peer hat.
Es sollte angestrebt werden, dass jede Einsatzorganisation über ausreichend eigene Kräfte der Psychosozialen Notfallversorgung verfügt. Im Einsatzfall kann es zu Situationen kommen (z. B. Peer ist selbst als Einsatz- oder Führungskraft der eingesetzten Einheit mit im Einsatz), in denen es notwendig wird, aus fehlendem Abstand zum Einsatzgeschehen und zu den eigenen Einsatzkräften, nicht in der Einsatznachsorge tätig zu werden. In derartigen Situationen ist die Anforderung weiterer PSNV-E-Kräfte erforderlich.